Heute waren wohl in der 4. Zivilrechtsklausur inzident öffentlich-rechtliche Vorschriften zu prüfen. Hinweise zum Sachverhalt gibt es allerdings fast keine, nur folgendes:
1) ev (+), weil anspruch aus 280I, 241 II ivm §§ 69, 70 gewo
2) unterlassungsanspruch (-)
ziff. 3 III wg 307 I (309 9b) unwirksam. m soll noch mal kündigen, monatsfrist wird von der gelt. redu. kassiert







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