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  Ausgabe 25/2026
Freitag, der 19.06.2026
     

 / Was lief in den Klausuren

Examenstermin September 2012

von

Hier eine kurze Zusammenfassung der Sachverhalte der Klausuren aus dem Examenstermin September, über die im Forum von juraexamen.com diskutiert wurde:

Z1-Klausur

Der Kläger begehrt vom Beklagten Herausgabe und Schadensersatz wegen eines Cellos und wegen Cellobögen.

Anfang des Jahres 2007 hat der Beklagte für den Kläger, der die oben genannten Instrumente verkaufen wollte, zu einem von ihm bekannten Gutachter gebracht. Dieser Gutachter sollte den Werten der Instrumente schätzen die Schätzung ergab für die Instrumente zusammen circa einen Wert von 30.000 €. Der Beklagte gab beim Gutachter nicht an, dass er für den Kläger handelte. Der Gutachter erstellt die Rechnung Auf den namen des Beklagten aus, dieser leitete die Rechnung an den Kläger weiter, dieser bezahlt. Im Jahre 2011 verlangte der Kläger von dem Beklagten die Herausgabe der Instrumente. Der Beklagte verweigerte die Herausgabe und gab an nicht im Besitz der Instrumente zu sein. Der Kläger erhob Klage auf 1. Herausgabe 2. Fristsetzung zur Herausgabe nach Rechtskraft des Urteils 3. Zahlung von Schadensersatz Falls kläger nicht in der unter Ziffer zwei genannten Frist herausgibt.

Gegen den Beklagten ergeht ein Versäumnisurteil. Am 23.5.2012. Das Versäumnisurteil wird dem Beklagtenvertreter am 24.5.2012 zugestellt. Das Empfangsbekenntnis wird jedoch von einem nicht als Rechtsanwalt zugelassen Assessor unterschrieben. Der Rechtsanwalt selber bekommt das VersäumnisUrteil erst am 26.05.2012 zu Gesicht. Der Einspruch geht am 11.6.2012 bei Gericht ein. Die Entscheidung des Gerichts war zu entwerfen.

Z2-Klausur

Gegen den Mandanten (Beklagten) ist ein Versäumnisurteil ergangen. Wurde verurteilt an die Klägerin 5000 € zu zahlen. Die Klägerin und und er sind Nachbarn. Die Klägerin wohnt in einer Mietwohnung unter ihm, er selbst ist ebenfalls Mieter seiner Wohnung. In seinem Mietvertrag mit den Vermieter ist vereinbart, dass der Vermieter verpflichtet ist den Strom zu liefern.

Als der Mandant eine Woche lang im Urlaub ist, lässt in der Vermieter den Strom in der Wohnung des Mandanten abstellen. Dabei ist dem Vermieter eine Verwechslung unterlaufen, er wollte eigentlich den Strom in der leer stehenden Wohnung neben dem Mandanten abstellen lassen. Da er jedoch keine Lesebrille auf hatte , hat er die Zahlen verwechselt und somit versehentlich die falsche Stromzählernummer durchgegeben. Daraufhin hat der Stromversorger bei dem Mandanten den Strom abgestellt.

Seine Gefriertruhe ist daraufhin abgetaut und das abtau- Wasser ist bei der Klägerin in die Wohnung gelaufen. Es wurden zwei schränke beschädigt. Bezüglich dieser beschädigt Schränke begehrte die Klägerin vom Mandanten Schadensersatz. Der Mandant trägt vor, dass ihm selbst auch ein Schaden an einem Teppich entstanden ist. Gegen den Vermieter möchte allerdings in diesem Prozess noch nicht vorgeben. Dies behält er sich für später vor.

Wir waren Anwalt des Mandanten.

Z3-Klausur

Urteil:
767 ZPO und 767 ZPO analog und Herausgabe des Titels nach 371 BGB analog

Z4-Klausur

Z 4: Erbrecht – Horror!!

S1-Klausur

BS kommt auf einladung der zeugin P nach diskobesuch mit zu ihr nach hause. sie kuessen, dann aber verweigert die zeugin sex. enttaeuscht und wuetend verschwindet BS im nebenzimmer und kommt mit plastiktuete wieder. zeugin P erkennt umrisse ihres laptops in der tuete. BS will gehen, zeugin fordert ihn auf, mitgenommene gegenstaende dazulassen. er legt den laptop auf die couch. zeugin nimmt an, dass er noch mehr hat und fordert ihn auf, alles herauszugeben. BS schlaegt auf oberkoerper und arm der zeugin p.

zeitgleich drueckt sie taste auf handy. verbindung zu zeuge E wird aufgebaut. dieser hoert folgendes gespraech: P: du hast mir schon laptop wiedergegeben, gib mir auch den rest! BS: willst du noch mehr schlaege?

zeuge E ruft polizei, diese trifft den BS noch in der wohnung an. dabei finden sie in seiner hosentasche bargeld. unter anderem 100 franken, deren herkunft BS nicht glaubhaft erklaeren kann.

drei wochen spaeter ruft BS die zeugin P an und sagt, dass sie vorsichtig sein solle, da das leben gefaehrlich sei. am naechsten tag setzt sie sich in ihr auto und es kommt beinahe zu einem unfall, da jemand den bremskabel angeschnitten hat.

zeugin K, freundin der P, geht auf eigene initiative zur polizei und bietet sich als sog. hoerfalle an. im abgehoerten gespraech mit der zeugin K gesteht BS, den bremskabel angeschnitten zu haben.

S2-Klausur

Als S2-Klausur lief diesen Monat wieder einmal ein Urteil statt einer Revision. Hinweise zum Sachverhalt finden sich aber nicht, es werden im Forum lediglich Lösungen diskutiert.

V1-Klausur

heute POR mit 43, 46 PolG

V2-Klausur

In der letzten Klausur kam Baurecht und einstweiliger Rechtsschutz (aus Anwaltssicht) dran.
Thematisch ging es um die Zulässigkeit eines Krematoriums in einem Gewerbegebiet.
In der letzten Klausur kam Baurecht und einstweiliger Rechtsschutz (aus Anwaltssicht) dran.
Thematisch ging es um die Zulässigkeit eines Krematoriums in einem Gewerbegebiet.

Der Artikel wurde am 11. Oktober 2012 von veröffentlicht. Michael ist ein ehemaliger Referendar aus NRW.