Zu den Klausuren, die im Oktober im 2. Examen liefen, haben wir im Forum von Juraexamen.com folgende Informationen gefunden:
Z1-Klausur
Leider keine Infos
Z2-Klausur
heute das dürfte in Teilen http://juratelegramm.de/faelle/privatrecht/NJW_2009_2671.htm gewesen sein.
Z3-Klausur
Zur Zubehöreigenschaft der Photovoltaikanlage:
Z4-Klausur
Asbest als Sachmangel:
S1-Klausur
In NRW lief heute eine Anklage mit diesem Fall BGH 3 StR 223/11
S2-Klausur
Heute kam bei uns (NRW) eine Revision dran.
Themen:
– Probleme bei der Zustellung des Urteils (Laufen der Revisionsbegründungsfrist) bei fehlender Unterschrift unter dem Hauptverhandlungsprotokoll
– Revisionsbegründung durch den Angeklagten durch Einlegung zu Protokoll der Geschäftsstelle, wobei der Rechtspfleger eine vom Angeklagten verfasste Erklärung lediglich (mit Rechtschreibfehlern) abgeschrieben hat
– Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes durch leuchten der Anzeige „Nicht öffentlich“ während der HV, Hinweis des Gerichts darauf durch eine Anwältin, der Richter lässt die Anzeige aber so, wie sie ist
– Vernehmnung einer Gynäkologin als Zeugin über eine Untersuchung des Opfers
– Wertung einer bestimmten Tatsache als gerichtsbekannt ohne den Angeklagten zuvor darauf hingewiesen zu haben und ohne dass es in der Hauptverhandlung angesprochen wurde
– Beschlagnahme von E-Mails durch Beschluss und Verlesung der E-Mails in der Hauptverhandlung– Betrug durch Versprechen für Geld für die Vornahme von sexuellen Handlungen, das Geld wurde nie bezahlt
– Diebstahl durch Nehmen eines Handys, nachträgliche Genehmigung, Aneignungsabsicht, wenn der Täter das Handy nur nimmt, um der Zeugin ein Rufen der Polizei unmöglich zu machen und es kurz nach der Wegnahme in den Müll wirft
– Beleidigung duch Anbieten von Sex gegen Geld bzw. Herstellen von Nacktfotos
– 303a durch Löschen von Daten aus dem Handy
V1-Klausur
GPA: Verkaufsverbot von Eintrittskarten an Fans der Gast-Fußballmannschaft
V2-Klausur
Prüfung der Begründetheit einer Beschwerde gemäß § 146 IV VWGO aus Behördensicht gegen einen stattgebenden Antrag nach § 85 V VwGO.
Materiell: Wasserwegerecht, Beseitigungsverfügung auf Grundlage von §§ 24,28 WaStrG.







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