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  Ausgabe 35/2026
Donnerstag, der 27.08.2026
     

 / Was lief in den Klausuren

Examenstermin Oktober: 2. Zivilrechtsklausur

von

Heute gab es mal eine Klausur aus dem Reisevertragsrecht:

So, Mandant kommt, hat Klage kassiert auf Ersatz von Stornokosten iHv. 558 € aus einer REise im Dezember 2007. Klage wurde ihm am 16.09.2009 zugestellt+früher erster Termin 3.11. und zwei Wochen Erwiderungsfrist, Bearbeitungszeitpunkt 9.10.2009.

Rücktritt am 3.12.07 erklärt,REise zum 27.12. nicht angetreten, da Frau Heuschreckenphobie hat und es Anfang 12/2007 schon ne Heuschreckenplage auf Fuerte gab, es war nicht 100% ausgeschlossenen, dass wieder welche kommen, aber zu 99% augeschlossen. (hübsche Bilder davon gabs auch, was die sollten – keine Ahnung…)

es gab AGB die § 651i II,III entsprachen mit der Möglichkeit niedrigere Stornokosten im Einzelfall nachzuweisen (bei mir wirksam und einbezogen).

fuerte war aber das absolute oberknaller Trendziel zum Jahreswechsel 07/08 für Deutsche laut Pressebericht in der Akte und völlig leergebucht…

dann gabs noch nen schlenker mit nem Schreiben in dem Stornogebühr gefordert wurde. da sollte der Empfang durch unterschriebene Rücksendung bestätigt werden.
Sollte angeblich nen Anerkenntnis sein.

Und nen Schreiben der Kläger mit der Rückerstattungsankündigung der Anzahlung gabs von 02/2008 in dem stand: „zunächst soll die Sache nicht mehr weiterverfolgt werden.“ (sollte wohl verwirkung geprüft werden, hab ich wegen Wortlaut abgelehnt)

[Quelle: Jurawelt-Forum]

Der Artikel wurde am 9. Oktober 2009 von veröffentlicht. Michael ist ein ehemaliger Referendar aus NRW.