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  Ausgabe 13/2024
Freitag, der 29.03.2024
     

 / Was lief in den Klausuren

Examenstermin August: 1. Zivilrechtsklausur

von

Auch bzgl. der 1. Zivilrechtsklausur gibt es nur kurze Hinweise auf den Sachverhalt:

B3 „fährt in die Türe+Kotflügel“
Töchter bemalen das gesamte KfZ inkl. Tür und Kotflügel.
Reparatur insgesamt inkl. MWSt 2.400. Dabei entfielen auf die Tür und Kotflügel insgesamt 800,- ohne Klärung, welcher Schaden welche Reparatur notwendig machte.
(Es versteht sich von selbst, dass die Mädels sicher die Reparatur von mind. 1.600,- „auf dem Gewissen haben“ )
Kläger hat der Mutter + Vers. eine Frist gesetzt. Zuerst beantragt Zinsen ab einem Tag nach Fristablauf, später ab einem Tag nach der erfolgten Reparatur!

Mit den zuletzt gestellten Anträgen will
1. Mutter, Kind, Vers. gesamtschuldnerisch 800,- nebst Zinsen (B1, 2 seit der Reparatur, B3 seit der Klagezustellung)
2. Mutter und Vers. gesamtschuldnerisch 1.600 nebst Zinsen und RA-Kosten vorgerichtlich.

Man kann aber anhand der Lösungshinweise zumindest teilweise auf die Klausuraufgabe schließen:

Zulässigkeit:
Zuständigkeit § 32 ZPO (?)
Klageänderung, Bestimmtheit, §§ 260, 59 ZPO

Begründetheit:
1. § 832 BGB vs Mutter wg. Chantal u. Celine 3 und 4 Jahre alt (+) Aufsichtsplichtverletzung und Verschulden gegeben, da keine Entlastung, die kann doch 3 und 4 jährige nicht 1,5 Std. auf der Strasse lassen!

2. § 832 BGB vs. Mutter wg. Cedric (-) keine Aufsichtspflichverletzung weil schon 8 Jahre alt (geb. am 15.01 oder 15.04. 2001), der kann einiges Std. draußen spielen ggf. auch Entlastung wg. Belehrung im Verkehr.

3. § 823 BGB vs. Cedric (+) § 828 Abs.2 BGB gilt hier nicht wg. ruhendem Verkehr. Er hat in der Verhandlung extra gesagt, dass sein Motor aus sei. Offene Tür ist daher zu werten wie z.B. ne Mülltonne die im Hof steht. Aber § 254 BGB Mitverschulden wg. Tür in Fußgängerraum und Hecke. In Höhe von 1/2

4. § 100 VVG iVm. §§ 823, 832 BGB bei mir (+) als Dreizeiler

In Höhe von 600 € begründet. I.Ü. Abweisung.

Kosten Klägr 1/4 die Beklagten 3/4

vorl. Vollstr. §§ 708 Nr.11, 711 ZPO

Der Artikel wurde am 10. August 2009 von veröffentlicht. Michael ist ein ehemaliger Referendar aus NRW.