Heute lief eine Anwaltsklausur mit folgendem Sachverhalt:
Mandant Meyer kann wegen Krankheit erst jetzt zum Anwalt kommen. Er hat eine Wohnung in Saarbrücken (Brandtstr. 4) im Obergeschoss, 5 Zimmer. Die hatte er an Müller vermietet (jetzt wohnhaft Homburg) und am 31.10.08 zurückerhalten. Die Wohnung wäre nicht renoviert worden, obwohl das im Mietvertrag (Anlage 1) vereinbart war. Das Wohnzimmer war dunkelrot gestrichen.
Außerdem hätte der Mieter die Innentüren alle um 10 cm abgesägt, damit die Luft besser zirkulieren kann. Er hat gesagt, dass er in der Wohnung nichts mehr machen wird. Der Mandant könne eh nicht beweisen, dass die Türen bei seinem Einzug nicht schon abgesägt waren. Bei dem Gespräch war auch die Frau des Mandanten zu gegen.
Der Mandant hat schon einen Kostenvoranschlag von einer Malerfirma (Anlage 2), die die Renovierungsarbeiten machen soll, er hat es auch schon beauftragt weil das jetzt schnell gehen soll weil er die neu vermieten will.
Er hat allerdings kein Geld um die Prozesskosten zu bezahlen. Er kriegt Hartz IV, hat kein Vermögen und seine Frau hat auch kein Einkommen. Er hat im Moment auch keine Mieteinnahmen wegen der nicht vorgenommenen Renovierung.
Bearbeitervermerk: Schriftsatz entwerfen; Mandant Meyer hat nur die Wohnung im Eigentum (Eigentumswohnung), wohnt selbst zur Miete, die Eigentumswohnung ist erschöpfend dinglich belastet.
[Quelle: Jurawelt-Forum]







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