Eingeführt wurde das Rücktrittsrecht auf der Basis der Chancengleichheit aller Prüflinge. Denn eine eventuell bestehende Prüfungsunfähigkeit muss gegenüber der nicht beeinträchtigten Studenten berücksichtigt werden.
Grundsätzlich darf im Prüfungsrecht ein Prüfling von der juristischen Staatsprüfung zurücktreten, wenn es sich um eine Krankheit oder einen anderen wichtigen Grund handelt. Ein Antrag wird gestellt und ein amtsärztliches Attest, in dem das Krankheitsbild dargestellt wird, beigefügt. Dann entscheidet das zuständige Landesjustizprüfungsamt über die Rechtsfrage der Prüfungsunfähigkeit und genehmigt gegebenenfalls den Rücktritt. »»»