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REFERENDARIATNEWS
REFNEWS
  Ausgabe 35/2026
Donnerstag, der 27.08.2026
     

 / Allgemein

Surftipp: Aktuelle Rechtsprechung bei Haufe.de

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Im Referendariat und insbesondere im 2. juristischen Staatsexamen bleiben das materielle Recht und die aktuelle Rechtsprechung immens wichtig. Als Referendar sollte man sich daher unbedingt mit den aktuellen Urteilen der obersten Gerichten beschäftigen.

Um stets die aktuelle Rechtsprechung im Blick zu behalten, empfehlen wir den regelmäßigen Besuch übersichtlicher Rechtsportale – wie zum Beispiel das Rechtsportal von Haufe.de, das wir euch heute vorstellen möchten.

Aktuelle Rechtsprechung

Haufe.de, das neben dem Schwerpunkt Recht noch weitere Portale insbesondere zum Thema Steuern und Personal anbietet, bereitet juristisch interessante Urteile auf und fast deren wesentlichen Inhalt zusammen. So erhält man schnell einen umfassenden Überblick über die aktuelle Rechtsprechung, die zum Gegenstand der Klausuren oder der mündlichen Prüfung gemacht werden können.

Wichtige Urteile zur Referendarausbildung

Auf Haufe.de haben wir zudem auch interessante Urteile zur Referendarausbildung gefunden: Das Anwaltsgericht Köln hatte über einen Rechtsanwalt zu urteilen, der zwar einen Rechtsreferendar 3 Monate in der Wahlstation ausgebildet, ihm aber anschließend kein Stationszeugnis ausgestellt hatte. Nachdem er sowohl die Justizverwaltung als auch den Landgerichtspräsidenten wahrheitswidrig versicherte, das Zeugnis umgehend zu erstellen und abzusenden, erteilte das Anwaltsgericht einen Verweis und verhängte eine Geldbuße in Höhe von 1.000 Euro! Quelle: Haufe

Zu den Pflichten eines  Rechtsanwaltes gehört gem. § 59 BRAO eine angemessene Beteiligung an der Ausbildung von Rechtsreferendaren. Zur Erfüllung dieses öffentlich-rechtlichen Ausbildungsauftrages, zu dem auch die Ausbildung in einer Wahlstation gehört, hat er dem ausbildenden Präsidenten des zuständigen Landgerichts ein Zeugnis über die Eignung, Fähigkeiten, praktischen Leistungen, Fleiß, Stand der Ausbildung und Führung des Referendars zu erteilen und dessen Gesamtleistung zu bewerten.

Kanzleitipps für angehende Anwälte

Wer als Rechtsreferendar bereits weiß, dass er später als Rechtsanwalt arbeiten möchte, dem empfehlen wir auch das spezielle Kanzlei-Portal! Dort gibt es regelmäßig Informationen zum Berufsrecht der Anwälte, zur Kanzleiorganisation sowie zum wichtigen Kostenrecht. Aktuell zu finden ist dort ein interessantes Urteil des BGH zum Thema Mandantenwerbung. Der BGH hat in dem konkreten Fall die Werbung um ein Einzelfallmandat für zulässig erachtet und insoweit seine Rechtsprechung geändert – sehr lesenswert!

Schließlich findet man als Rechtsanwalt professionelle Gesamtlösungen aus unterschiedlichen Rechtsbereichen im Shop von Haufe.

Der Artikel wurde am 20. Januar 2014 von veröffentlicht. Michael ist ein ehemaliger Referendar aus NRW.