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  Ausgabe 12/2024
Dienstag, der 19.03.2024
     

 / Allgemein

Niedersächsisches Justizprüfungsamt stellt zweimal die gleiche Klausur

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Wie würdet Ihr reagieren, wenn Ihr bei Eurem Notenverbesserungsversuch feststellt, die selbe Klausur im Jahr zuvor schon einmal geschrieben zu haben? Genau das passierte im Juli 2017 in Hannover. Rund 200 Prüflinge bekamen die im Juli 2016 bereits schon einmal gestellte Zivilrechtsklausur zur Bearbeitung. Besonders aufgefallen muss das natürlich den Notenverbesserern sein. 

Doch warum kam es überhaupt zu diesem Fauxpas? Ein Sprecher des Justizministeriums gab an, dass die entsprechende Klausur 2016 nicht als schon verwendet kategorisiert wurde. Und da es außerdem zu Personalwechsel kam, sei die Wiederverwendung nicht weiter aufgefallen.

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Man könnte jetzt meinen, dass es zu einer Prüfungswiederholung kommen wird. Doch diese ist nicht vorgesehen. Begründet wird das mit dem zulässigen mehrmaligen Benutzen von Aufgaben, wenn die richtigen Lösungen nicht veröffentlicht wurden. Und da die Wiederholer wohl eh nicht mit denselben Aufgaben gerechnet haben, hätten sie auch keinen Vorteil gegenüber den Erstschreibern gehabt. Das Ministerium kündigte jediglich Maßnahmen an, um eine Verzerrung der Bewertung auszuschließen. Was das genau bedeutet, wurde nicht erläutert.

Der Artikel wurde am 11. September 2017 von veröffentlicht.