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  Ausgabe 16/2024
Freitag, der 19.04.2024
     

 / Allgemein

Haftpflichtversicherung – keine Mitversicherung für Referendare

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Während des Jurastudiums verschwendeten die Meisten gar keinen Gedanken an das Thema Haftpflichtversicherung. Zu recht – der Großteil war einfach bei den Eltern mitversichert! Anders war das beispielsweise oft nur bei älteren Studenten und Verheirateten.

Aber nach Ende des Studiums, während der Übergangszeit zum Referendariat und auch während des Referendariats sieht die Situation anders aus: Die Mitversicherung bei den Eltern endet und man sollte eine eigene Haftpflichtversicherung abschließen. Als Angehöriger des öffentlichen Dienstes haben Referendare noch einen Vorteil: Es gibt Anbieter, die hier günstigere Tarife haben. Dies gilt übrigens nicht nur für die Haftpflichtversicherung! Viele Versicherer bieten spezielle Tarife für Angehörige des öffentlichen Diensts an.

Der Artikel wurde am 23. November 2009 von veröffentlicht. Alice ist eine ehemalige Referendarin aus Mecklenburg-Vorpommern.