In den vergangenen Einstellungsterminen gab es nur wenige Referendare, die sich entschieden haben, ihren juristischen Vorbereitungsdienst in Mecklenburg-Vorpommern zu machen. Gründe hierfür sind möglicherweise das vergleichsweise schlechte Gehalt, die überschaubaren Ergebnisse im 2. Examen sowie der Umstand, dass es sich bei Mecklenburg-Vorpommern um einen Flächenland handelt, die Referendare also ggf. weite Entfernungen in Kauf nehmen müssen.
Da in absehbarer Zeit eine Pensionierungswelle in der Justiz bevorsteht, hat sich das Justizministerium entschlossen, bei jungen Juristen für den Standort Mecklenburg-Vorpommern zu werben. »»»



Und hier ist er, der erste Beitrag aus dem fernen Südafrika. 🙂
Normalerweise werden die Klausurtermine im 2. Examen weit mehr als ein Jahr im Voraus festgelegt – und anschließend auch nicht mehr geändert. So besteht Planungssicherheit für alle Referendare, die sich frühzeitig auf den Termin der ersten Klausur einstellen können. Dies ist sicherlich für eine zeitgenaue Planung der Examensvorbereitung hilfreich.
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