Auch wenn man sich ja schon im Rahmen des ersten Examens auf eine mündliche Prüfung vorbereiten musste (und im Nachhinein festgestellt hat, dass sich die Lernerei bis auf das Durchlesen der Protokolle nicht wirklich gelohnt hat, sondern etwas ganz anderes drangekommen ist), steht man dann beim zweiten Examen erneut vor demselben Problem. Wie viel soll man jetzt noch lernen? Und soll man den Schwerpunkt auf das materielle Recht oder das Prozessrecht legen?
Im Forum von Juraexamen.com haben wir einen Erfahrungsbericht gefunden. Das Fazit dieses Kandidaten, der gerade seine mündliche Prüfung hinter sich gebracht hat, ist jedenfalls eindeutig:
Ähm.. wie soll ich es sagen… Ich ärgere mich immernoch darüber. Meine Vorbereitung (viel Prozessrecht, die alten Karteikarten für’s Materielle) war völlig sinnfrei. Man sollte die Zeit besser mit den Urlaub fahren oder so nutzen. Meine Prüfungskomission war komplett vornotenorientiert. Das traf auch bei den Prüfern vieler meiner AG Mitstreiter zu. In Ö-Recht wurde schön Staatsorga und Grundrechte geprüft. Das ist vielen meiner AG Kollegen bei anderen Kommissionen auch passiert.
In Zivilrecht wurde gar kein Prozessrecht gefragt. Bsp einer Frage die mich traf: „Warum wurde das Recht am ausgeübten Gewerbebetrieb in den Schutzbereich des §823 I aufgenommen?“ Keine Ahnung, habe was von Grundrechten und Schadensersatz erzählt. Das war offensichtlich falsch. Ich kenne die Antwort immernoch nicht. Was ich damit sagen möchte: Die Wahrscheinlichkeit, dass Du irgendwelche Vögel bekommst die komische Fragen stellen ist sehr hoch. Darauf kann man sich nicht vorbereiten. Man sollte sich vorher seelisch darauf vorbereiten, es mit Humor zu nehmen. Auch dieser (scheiß) Tag geht rum.
Ich hatte den Eindruck, dass es als letzte Gelegenheit genutzt wurde, einem nochmal ein Tritt vor’s Schienbein zu verpassen. Deshalb… sieh es locker und mach Dir keine großen Gedanken. Hingehen und sich darauf freuen, dass man wieder nach Hause geht.
Mal vorher einen Aktenvortrag üben halte ich für sinnvoll. Das war es dann leider auch schon….



Früher wurden ausgesonderte Bücher der Gerichte und Staatsanwaltschaften nach einer entsprechenden Ankündigung alle paar Wochen im Gerichtsgebäude selbst versteigert. Heute geht das sehr viel bequemer: per Auktion auf 
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