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REFERENDARIATNEWS

REFNEWS
  Ausgabe 18/2026
Mittwoch, der 29.04.2026
     

Mundiavocat – Fußballweltmeisterschaft der Volljuristen

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Was es nicht alles gibt…schier unglaubliches aus der Anwaltswelt las ich kürzlich in der NJW:

Es existiert tatsächlich eine Fußballweltmeisterschaft, bei der ausschließlich Volljuristen auf dem Spielfeld stehen!!! Und das ist keineswegs neu: Bereits die 15. Fußballweltmeisterschaft der Anwälte/Volljuristen findet vom 28. Mai bis 6. Juni 2010 in der Türkei (Antalya) statt.

Interessant ist auch das Konzept – es gibt keine sog. Nationalmannschaft. Die Mannschaften treten im Namen ihrer lokalen oder regionalen Anwaltskammern oder ihrer Anwaltvereine auf. Seit 2010 gilt, dass alle deutschen Volljuristen an der sog. Mundiavocat als Spieler teilnehmen können. Die bisherige Einschränkung, dass man auch gegenwärtig als Anwalt tätig sein muss, ist aufgehoben. Entscheidend ist, dass ein Teilnehmer jederzeit ohne weitere akademische Prüfungen als Rechtsanwalt tätig werden darf.

Und auch auf die Kondition der Schreibtischgeplagten wird Rücksicht genommen: Alle Spiele dauern 60 min, d.h. 2 Halbzeiten von je 30 min mit einer Pause von 10 min. Weitere Regeln und nützliche Informationen für die eigene Anmeldung findet Ihr hier.

Ich bin jedenfalls gespannt auf die Ergebnisse Anfang Juni und auch darauf, welcher Fernsehsender sich die Exklusivrechte sichern wird. 😉

Palandt für 998 Euro!

Bis morgen Mittag kann man bei Ebay die Erstauflage des Palandt aus dem Jahre 1939 ersteigern – Startgebot: 998 Euro! Bislang hat „überraschender Weise“ noch niemand ein Gebot abgegeben. Mal sehen, ob sich das noch ändert.

Deutlich günstiger – und für die Referendarausbildung bei Gericht zu gebrauchen – gibt es die Vorauflage des BGB-Kommentars bei uns im Shop

JobTrends-Studie von Staufenbiel: Womit Punkten Juristen?

von

In der JobTrends-Studie untersucht Staufenbiel die Qualifikationsanforderungen an Hochschulabsolventen (und unter anderem auch Volljuristen), die von Unternehmen gestellt werden und sich positiv auf eine dortige Einstellung auswirken. Grundlage der Untersuchung sind Befragungen einer Vielzahl von Mitarbeitern verschiedener Unternehmen.

Nun aber zu den Ergebnissen: Zu den begehrtesten Fachrichtungen auf dem Arbeitsmarkt gehören die Rechtswissenschaften nach dieser Studie nicht gerade, auf Platz 9 sind wir gelandet. Am begehrtesten sind Absolventen der Fachrichtung Wirtschaftswissenschaften.

Was die Zusatzqualifikationen angeht, ist auch wieder betriebswirtschaftliches Verständnis gefragt, daneben sind natürlich auch Fremdsprachenkenntnisse dringend erforderlich.

Hier kann die gesamte Studie eingesehen werden. Auf Seite 8 finden sich die studienbezogene Einstellungskriterien für Juristen. Am wichtigsten ist hiernach ein Vollbefriedigend im 2. Examen, dicht gefolgt von den Studienschwerpunkten.

Die Bedarfsentwicklung auf dem Arbeitsmarkt für Juristen ist auf Seite 18 dargestellt. Interessant sind auch die Ergebnisse der Befragung hinsichtlich des Themas „Wer wird auf dem Arbeitsmarkt gesucht“. Das größte Feld machen hier nämlich unter den Juristen die Referendare mit 38% der freien Stellen aus.

Rechtsreferendar (w/m)

von Anwaltskanzlei Weiß
Wir sind eine im Erbrecht spezialisierte Kanzlei. Informieren Sie sich hier über uns und unsere Arbeit: www.recht-weiss.de

Fallstudie zur Unternehmensansiedlung

Hier ein Veranstaltungshinweis, der insbesondere für Referendare aus Sachsen interessant sein könnte. Am 28.01.2010 lädt in Dresden die Kanzlei Noerr LLP insbesondere auch Rechtsreferendare dazu ein, mit den Gesellschafts-, Zivil-, Wirtschaftsverwaltungs- und Arbeitsrechtlern der Kanzlei im Rahmen einer Fallstudie zur Unternehmenskanzlei zu diskutieren.

Sicherlich eine interessante Veranstaltung, um die Mitarbeiter und die Arbeitsweise in einer Wirtschaftskanzlei kennenzulernen. Weitere Infos gibt es im Netz unter http://www.noerr.com/karriere.

300. Artikel: Wir beantworten Google-Suchanfragen

Nach einem Jahr ist bereits der 300. Artikel im RefBlog erschienen! Das nehmen wir zum Anlass, um mal wieder Google-Suchanfragen zu beantworten, mit denen unsere Besucher auf die Seite gekommen sind.

In dieser Runde geht es unter anderem um die Wartezeit auf einen Referendarplatz im Pott, um den 3. Versuch im zweiten Examen und die Unterhaltsbeihilfe in M-V:

„essen referendariat wartezeit“

Bekanntermaßen gehört Essen zum OLG-Bezirk Hamm. Auf den Seiten des Oberlandesgerichts kann man nachlesen, mit welcher Wartezeit man rechnen muss, wenn man am heutigen Tage seine Bewerbungsunterlagen vollständig eingereicht hat. Zurzeit beträgt die voraussichtliche Wartezeit 2 Monate!

„referendariat mv gehalt“

Die Unterhaltsbeihilfe in Mecklenburg-Vorpommern beträgt zurzeit 875 Euro brutto. Die Gehälter in den anderen Ländern zeigt unsere Übersicht zur Unterhaltsbeihilfe im Rechtsreferendariat.

„termin probeexamen berlin“

In den letzten drei Monaten vor dem schriftlichen Teil der zweiten juristischen Staatsprüfung nehmen die Referendarinnen und Referendare an einem Pflicht-Klausurenkurs teil. Dort sind insgesamt zwölf Übungsaufgaben aus den drei Kerngebieten des Rechts jeweils sowohl aus anwaltlicher wie aus staatlicher (richterlicher, staatsanwaltlicher und behördlicher) Sicht anzufertigen. Die Arbeiten werden korrigiert und ausführlich besprochen.

„ist man im referendariat student“

Nein. Um den Nahverkehr vergünstigt nutzen zu können, kann man sich aber einen internationalen Studentenausweis besorgen.

„gnadenversuch staatsexamen“

Die Voraussetzungen, um den Gnadenversuch genehmigt zu bekommen, sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. DIe gesetzlichen Regelungen unterscheiden sich insbesondere darin, wie viele Punkte man in den Klausuren im eigentlich letzten Versuch erreicht haben muss, damit es aussichtsreich ist, den 3. Versuch zu bestehen. Wir haben Euch die Voraussetzungen dazu in diesem Artikel zusammengestellt!

„ist es besser in bw sein referendariat zu machen?“

Tja, die Frage können wir leider auch nicht beantworten!

„referendariat kommentare kaufen“

Vorauflagen für die Referendarausbildung sind sinnvoll und gibt es hier; Kommentare fürs Examen kaufen ist eher nicht so sinnvoll, wenn man auch günstiger dran kommt, so wie hier! 🙂

und sonst…

Was die Besucher, die „gaspistole“ und „palandt war gestern“ bei Google eingaben, gesucht haben, wissen wir leider nicht…

Examenstermin Januar 2010: Die 2 Verwaltungsrechtsklausuren

Und hier noch die Hinweise auf die beiden abschließenden Verwaltungsrechtsklausuren:

v1: urteil wegen klage gegen bauvorbescheid. nachbar will verhindern, dass ein verein eine moschee baut und macht diverse einwendungen geltend, die allesamt scheitern, entweder mangels drittschutz oder mangels vorliegen der tb-vss.

v2: anwaltsklausur; amtshaftungsklage wegen beschädigung einen pkw, nachdem ein bundeswehrhubschrauber im landeanflug einen informationsstand aufgewirbelt hat. die konstellation kam sehr überraschend, war aber durchaus machbar.

Examenstermin Januar 2010: Die 2 Strafrechtsklausuren

Hier die Hinweise aus dem Jurawelt-Forum zu den beiden Strafrechtsklausuren:

S1
brandstiftungsdelikte samt aller üblichen probleme. 306a I und II, 306b II nr. 2, 263 I, III 2 nr. 5, 22, 23 I. alles auch in der anstiftungsvariante bei der ehefrau. prozessual war eigentlich fast nix drin (glaub ich jedenfalls). im b-gutachten musste notwendige verteidigung und u-haft-antrag für den haupttäter wg fluchtgefahr gesehen werden.
S2
revision gegen berufungsurteil der kl. strafkammer. verfahrens-vss: verschlechterungsverbot nach 331 I nicht beachtet, rel. revisionsgründe: 243 II 2, aber kein beruhen denke ich; 261 ivm 81a und aus beweiserhebungsverbot folgt auch beweisverwertungsverbot, da willkür; 250, da wahrnehmungen einer ärztin durch verlesung des blutprobeprotokolls mitverlesen wurden.
sachlich-rechtlich war darstellungsrüge wohl zu erheben, warum, bin ich allerdings nicht sicher. denke, die feststellungen des ausschlusses eines nachtrunks nicht ausreichend für 316 und vorsatz bei 142 nicht nachgewiesen aus feststellungen. daneben verstoß gegen 42 und 69. kurze zweckmäßigkeit, weil der m noch fragen gestellt hatte. revisionsantrag war auszuformulieren.

Wahlstation an der deutschen Botschaft in Sarajewo

Dass sich gerade die Wahlstation dazu eignet, eine Zeit als Referendar im Ausland zu verbringen und eine spannende Station zu verbringen, zeigt der Erfahrungsbericht von Eva Martin in der Zeitschrift für ausländisches, europäisches und internationales Recht („Justitias Welt“), die ihre Wahlstation an der deutschen Botschaft in Sarajewo verbracht hat.

Bereits ihre Ausführungen zu der Bewerbung beim Auswärtigen Amt zeigen, dass man bei weitem nicht mit einer bestimmten Botschaft rechnen kann, der man zugeteilt wird. Es braucht also etwas Glück, um so wie Paul die Wahlstation bei der deutschen Botschaft in Washington zu verbringen. Aber auch Eva hat offenbar in der Hauptstadt Bosnien-Herzegowinas eine spannende Zeit erlebt.

Nach kurzer Einlesezeit habe ich mich aus Neugier dafür entschieden und es rückblickend auch nie bereut.

Interessant für Referendare, die selbst überlegen, sich beim Auswärtigen Amt zu bewerben, sind natürlich die Informationen darüber, was man als Referendar an einer Botschaft zu tun hat:

Die Tätigkeit eines Referendars an einer Botschaft dürfte, je nach Größe der Botschaft, in den meisten Ländern ähnlich ausgestaltet sein. Man erhält in der Regel Gelegenheit alle Abteilungen kennen zu lernen, indem man dort jeweils einige Wochen verbringt. Der Tag beginnt für alle mit der morgendlichen Presserunde. Dort wird über das aktuelle politische Tagesgeschehen im Land berichtet. In den Abteilungen bekommt man dann kleinere oder größere Aufgaben, die ganz unterschiedlicher Natur sein können. Der Schwerpunkt liegt dabei keineswegs auf juristischem Arbeiten, sondern vielmehr darin, einen Einblick in die verschiedenen Arbeitsbereiche zu erhalten. In der Abteilung Kultur durfte ich beispielsweise an der Homepage-Gestaltung mitwirken, in der Abteilung Politik befasste ich mit der Menschenrechtssituation im Land. Darüber hinaus erhält man außerdem häufig die Gelegenheit an Terminen und Veranstaltungen teilzunehmen.

Den gesamten Erfahrungsbericht findest Du in dem oben verlinkten Artikel.

Schriftliches Examen im Januar

Momentan schreiben Referendare aus Nordrhein-Westfalen, Hessen und Niedersachsen die Klausuren zum zweiten Examen. Im Zivilrecht liefen unter anderem 2 Klausuren mit schuldrechtlichem Schwerpunkt und eine Zwangsvollstreckungsklausur. Die Niedersachsen mussten aber abweichend davon eine Kautelarklausur bearbeiten.

Die Hinweise zu den Sachverhalten und den Lösungen der ersten vier Zivilrechtsklausuren, die wir im Netz gefunden haben, haben wir Euch in unserer Kategorie „Was lief in den Klausuren“ zusammengefasst.

Examenstermin Januar 2010: Die 4 Zivilrechtsklausuren

Im Jurawelt-Forum finden sich auch für die Klausuren aus diesem Monat ein paar Hinweise zu Sachverhalt und Lösung:

1. Klausur

Der ersten Klausur lag offenbar dieses Urteil des OLG Celle zu Grunde.

z1: prätendentenstreit um antiquarische bücher. materiell aus meiner sicht 1006 I 1, ausschluss über 1006 I 2 wg. 935. umfangreiche beweiswürdigung von zeugen und sv-gutachter. prozessual mit widerklage, die sich im gegenteil der klage erschöpft. alles in allem relativ dankbar find ich.

2. Klausur

Als Z2-Klausur lief eine Anwaltsklausur aus Beklagtensicht.

m hat grundstück ersteigert im rahmen einer zv, anschließend kv über verschiedene einrichtungsgegenstände mit ehemaligem eigentümer. der klagt nun auf kaufpreiszahlung, m will aber nicht alles zahlen, da sie der meinung ist, mindern zu können, da sie ja schon eigentümerin sei wg zuschlag, hat aber 5000 angezahlt. materiell abgrenzung der einzelnen einrichtungsgegenstände im rahmen von 94 ff, ich habs dummerweise über minderung wg rechtsmangel gemacht, richtig wäre wohl einwand der unmöglichkeit. tja, dumm gelaufen.

Abweichend davon hatten die Niedersachsen aber eine Kautelarklausur zu bearbeiten! Aufgabe war die Erstellung eines Pachtvertrages.

3. Klausur

Wie immer lief auch diesmal eine Klausur aus dem Zwangsvollstreckungsrecht.

zv aus gerichtlichem vergleich, materiell mietrecht aus gewerbemietvertrag. antrag musste mE ausgelegt werden in zwei klagen, sui generis und 767 direkt. sui generis wegen unbestimmtheit (+), direkt wegen erfüllung (+). widerklage des b war auch noch dabei mit der er den zur erfüllung stehenden anspruch tituliert haben will. hab ich fälschlicherweise als unzulässig abgewiesen, richtig wäre wohl als unbegründet. achja, vu war vorher auch noch.

4. Klausur

klageerwiderung

md. will geld aus nem partnerschaftsvermittlungsvertrag zurück, weil ihr die vermittelten männer nicht gepasst haben

agl: wohl 628 ivm § 656 I analog
ich hab 812 I 2 ivm 656 I analog, 627 I, wenn man die klageabweisung auf die kündigung stützt, man kann aber mE auch 355, 312 I nr. 1. hab das verteidigungsvorbringen auf beides gestützt.

Gerichtskantinen-Test

von

Nachdem ich mich ja schon dafür ausgesprochen hatte, einen „Gerichtskantinen-Führer“ als Ratgeber herauszugeben, bin ich bei justament online über einen Test der Gerichtskantine vom Landgericht Berlin am Tegeler Weg gestolpert!

Getestet wurden aber nicht nur die Speisen und Getränke sowie deren Preise, sondern auch das Ambiente. Und das schein im Landgericht Berlin zu stimmen: Man sitzt im obersten Stockwerk und hat dank großer Fenster einen herrlichen Blick auf die vorbei fließende Spree und den Schlosspark Charlottenburg. Zudem gibt es zwei Dachterrassen, wo man bei gutem Wetter draußen sitzen kann. Das hört sich doch gleich deutlich besser an, als die Keller-Kantine in meinem Landgericht!

Eher durchwachsen fällt das Fazit zu den Gerichten aus, die in der Gerichtskantine am LG Berlin serviert werden:

Heute gibt es gebratene Scholle mit Speckkartoffeln und Ofentomate für 4,80 €, Bratwurst mit Sauerkraut und Salzkartoffeln für 3,50 € sowie Eierkuchen mit Apfelmus für 2,50 €.

Dafür kostet der Kaffee nur 75 Cent! Es lohnt sich jedenfalls, den kompletten Gerichtskantinen-Test bei justament online zu lesen.

Und wie ist Deine Gerichtskantine? Schreib´ einfach einen Kommentar oder melde Dich an und veröffentliche einen Artikel!

Berufseinstieg: Die Existenzgründung als Chance

Nach Abschluss des zweiten Examens ist man auf einmal „fertig“. Dann stellt sich die Frage, was man anschließend macht. Neben dem Einstieg als Rechtsanwalt oder Unternehmensjurist sowie der Möglichkeit, bei entsprechenden Examina Staatsdiener zu werden, ist es gerade in Krisenzeiten eine Überlegung wert, sich als Rechtsanwalt selbständig zu machen.

Kostengünstige Gründung

Anders als beispielsweise bei Medizinern, die bei einer Praxisgründung viel Geld in technische Geräte und Personal investieren müssen, ist die Kanzleigründung nicht derart kostenintensiv. Der größte Kapitaleinsatz besteht in der Anmietung von Kanzleiräumen. Auf das Einstellen von MitarbeiterInnen kann man zu Anfang, wenn man in der Regel noch nicht allzu viele Mandate hat, verzichten.

Und auch die anderen notwendigen Anschaffungen – wie zum Beispiel Kanzleisoftware, repräsentative Homepage und Berufshaftpflicht – können bei Anbietern als Komplettpaket günstig eingekauft werden. Ein solches Komplettangebot ist beispielsweise das „Starterpaket„, bei dem es die Kanzleisoftware zurzeit sogar für 2 Jahre kostenlos gibt.

Gründerzuschuss bei Existenzgründung

Das größte Problem für Existenzgründer besteht darin, in den ersten Zeiten mit wenigen lukrativen Mandaten die Lebenshaltungskosten und die Kosten für die soziale Absicherung zu decken. In dieser Hinsicht ist es von Vorteil, dass man nunmehr als Referendar nicht mehr Beamter auf Zeit ist, sondern in einem öffentlich-rechtlichen Angestelltenverhältnis zum Staat steht. Denn so hat man nach Ende des Referendariats Anspruch auf ALG I. Macht man sich aber als ALG I – Bezieher selbständig, kann man bei der Agentur für Arbeit Gründerzuschuss beantragen.

Auf den Internetseiten der Rechtsanwaltskammer München finden sich ausführliche Infos zum Gründerzuschuss für Berufseinsteiger, die sich als Rechtsanwalt selbständig machen möchten; so zum Beispiel zu den Voraussetzungen für die Beantragung des Zuschusses:

Anspruchsvoraussetzungen
Anspruchsvoraussetzungen sind unter anderem, dass Sie noch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 haben und die Tragfähigkeit der Existenzgründung nachgewiesen wird. Zum Nachweis der Tragfähigkeit ist der Agentur für Arbeit in diesem Zusammenhang die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle vorzulegen.

Die wesentlichste – und auch schwierigste – Aufgabe der Gründung ist die Erstellung eines tragfähigen Konzepts und eines Businessplans. Dabei sollte man bedenken, dass dieser Businessplan nicht nur den Zweck hat, schließlich den Gründerzuschuss zu erlangen.

Was für einen Zweck verfolgt der Businessplan?
Der Businessplan soll der Agentur für Arbeit, der Rechtsanwaltskammer, die die Stellungnahme zur Tragfähigkeit verfasst und – nicht zuletzt auch – Ihnen selbst einen umfassenden Überblick über das Gründungsvorhaben bieten

Wie die RAK München zutreffend anmerkt, dient der Plan auch der Kontrolle, ob das Konzept tatsächlich Aussicht auf Erfolg hat. Man muss sich intensiv Gedanken dazu machen, wie die Ausrichtung der eigenen Kanzlei sein soll, ob der Kanzleistandort richtig gewählt ist und ob eine Abgrenzung zu den bereits ansässigen Kanzleien tatsächlich gelingt. Der Businessplan muss wiederum von einer fachkundigen Stelle „abgesegnet“ werden. Für Kanzleigründer bieten sich gerade die Rechtsanwaltskammern als eine solche fachkundige Stelle an.

Aufbau des Businessplans und weitere Infos

Sehr hilfreich sind auch die Informationen der RAK München zum notwendigen Inhalt und Aufbau des Businessplans. Neben Ausführungen zur Geschäftsidee als solchen und einer Begründung dazu, warum ausgerechnet Ihr Konzept auf dem Markt Erfolg haben wird, sind auch Finanzpläne zu erstellen und einzureichen.

Finanzplanung
Die Agentur für Arbeit macht in diesem Zusammenhang folgende Vorgaben:
(a) Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
(b) Umsatz- und Rentabilitätsvorschau

Wer ernsthaft überlegt, sich nach dem zweiten Examen selbständig zu machen, sollte sich unbedingt die Seiten der Rechtsanwaltskammer München durchlesen. Dort finden sich auch viele Links zu weiterführenden Informationen der zuständigen Stellen.