Ein wichtiges Urteil für Referendare wurde vom Landessozialgericht Bayern gesprochen. Gegenstand der Entscheidung war die Frage, wann man sich als Referendar spätestens bei der Arbeitsagentur melden muss, um Arbeitslosengeld zu erhalten, ohne dass zuvor eine Sperrfrist verhängt wurde.
Ausgangspunkt für die rechtliche Bewertung dieser Frage ist § 38 Abs. 1 S. 2 SGB III. »»»