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  Ausgabe 16/2024
Freitag, der 19.04.2024
     

 / Bremen / Hamburg / Schleswig-Holstein / Staatsexamen

Weiterhin keine Kautelarklausuren im Norden

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In manchen Bundesländern, insbesondere in Niedersachsen und Bayern, muss man im Examen mit einer rechtsgestaltenden Klausur rechnen. Aufgabe ist es dann beispielsweise, für einen Mandanten dessen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu überprüfen und neue Formulierungen vorzuschlagen.

Im GPA-Bezirk wurde bislang ausgeschlossen, dass solche Kautelarklausuren bis Mitte 2012 im Examen laufen. Dieser Ausschluss gilt nun bis 2014.

Wie der Referendarrat Schleswig-Holstein sowie der Ausbildungspersonalrat am OLG Bremen übereinstimmend berichten, hat das Gemeinsame Prüfungsamt der Länder Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein beschlossen, dass vor dem Klausurtermin Februar 2014 keine rechtsgestaltende Klausuren laufen werden. Referendare, die bis einschließlich 2013 das Examen schreiben, brauchen sich somit nicht gesondert mit diesem Klausurtyp beschäftigen. Und es bleibt die Hoffnung für alle anderen, dass das GPA den Ausschluss dann in zwei Jahren wieder verlängern wird.

Der Artikel wurde am 7. November 2011 von veröffentlicht. Michael ist ein ehemaliger Referendar aus NRW.