Wer in Mecklenburg-Vorpommern (MV) als Richter oder Staatsanwalt durchstarten möchte, findet ein Umfeld vor, das auf Kontinuität und Qualität setzt. Das Land sucht eigentlich immer qualifizierte Juristinnen und Juristen, sodass Bewerbungen jederzeit willkommen sind. Ein großer Pluspunkt ist die Sicherheit: Man landet in einem krisensicheren Job mit einer Bezahlung, die sich im Vergleich wirklich sehen lassen kann. Als Richter auf Probe startest du in der Besoldungsgruppe R 1 nach dem Landesbesoldungsgesetz MV (LBesG M-V).
Die Einstellungsvoraussetzungen in Mecklenburg-Vorpommern
Einstellungsvoraussetzungen
Um in den erlauchten Kreis der Richterinnen und Richter in MV aufgenommen zu werden, musst du natürlich ein paar handfeste Kriterien erfüllen. Zunächst einmal gelten die allgemeinen Voraussetzungen nach § 9 des Deutschen Richtergesetzes (DRiG). Das bedeutet unter anderem, dass du die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten musst. Bevor es mit der Einstellung klappt, gibt es deshalb sogar eine offizielle Prüfung der Verfassungstreue durch die Verfassungsschutzbehörde.
Kommen wir zu den harten Fakten – den Noten. Die Zweite juristische Staatsprüfung soll in der Regel mindestens 8,0 Punkte aufweisen. Auch beim Ersten Staatsexamen wird mindestens die Note „befriedigend“ erwartet. Wenn du noch mitten im Zweiten Examen steckst, kannst du dich aber schon mit dem schriftlichen Ergebnis bewerben, sofern die Noten dort hoffen lassen, dass du am Ende die 8,0-Punkte-Marke knackst. Es gibt jedoch eine „Hintertür“ für alle, die knapp darunter liegen: Bewerber mit mindestens 7,0 Punkten im Zweiten Examen können ebenfalls eingeladen werden, wenn sie ihre fachliche Qualifikation anderweitig belegen. Das funktioniert zum Beispiel durch eine Promotion, eine wissenschaftliche Tätigkeit oder absolut herausragende Leistungen im Referendariat. Ganz wichtig: Fachwissen ist nicht alles! MV legt extrem viel Wert auf soziale Kompetenz gemäß § 9 Nr. 4 DRiG. Kommunikationsfähigkeit, Teamgeist und Flexibilität sind Pflicht. Aber Achtung: Soziale Skills können miese Examensnoten nicht retten. Zusätzliche Berufserfahrung, etwa als Anwalt oder in einem Unternehmen, wird ebenfalls gerne gesehen.
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Die Bewerbung

Wenn du dich entschieden hast, den Weg in die Justiz von MV einzuschlagen, ist der erste Schritt eine ordentliche Bewerbung. Diese schickst du entweder ganz klassisch per Post an das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz in Schwerin
Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommern
Puschkinstraße 19-21
19055 Schwerin
oder zeitgemäß per E-Mail an die Adresse Bewerbung_Proberichter.JM@jm.mv-regierung.de. Das Ministerium ist für alle Gerichtsbarkeiten und Staatsanwaltschaften zentral zuständig.
Damit deine Unterlagen nicht direkt aussortiert werden, muss alles vollständig sein. Hier ist die offizielle Checkliste der Dokumente, die du einreichen musst:
- Ein formloses Bewerbungsschreiben (hier kannst du auch direkt erwähnen, ob du eine Schwerbehinderung hast, da diese bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt werden).
- Ein tabellarischer Lebenslauf inklusive Lichtbild.
- Ablichtungen folgender Zeugnisse:
- Erstes Staatsexamen.
- Zweites Staatsexamen inklusive der Einzelübersicht deiner Noten.
- Zeugnisse über deine Ausbildungsstationen im Referendariat.
- Zeugnisse deiner Arbeitsgemeinschaften.
- Dein Reifezeugnis (Abiturzeugnis).
- Falls vorhanden: Nachweise über sonstige Prüfungen, Tätigkeiten oder wichtige Zusatzqualifikationen (wie Promotion oder Sprachkurse).
Falls du bereits im öffentlichen Dienst arbeitest, musst du außerdem eine Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in deine Personalakte beilegen. Wenn du erfolgreich bist, wird später noch ein Behördenführungszeugnis (Auskunft aus dem Bundeszentralregister) von dir verlangt. Die Kosten für deine Bewerbung musst du allerdings selbst tragen, da das Land diese leider nicht erstattet.
Das Bewerbungsverfahren
Hast du deine Unterlagen eingereicht und erfüllst die Voraussetzungen, landet deine Bewerbung erst einmal für bis zu ein Jahr in einer Warteleiste. Wenn dann irgendwo im Land dringender Personalbedarf besteht und deine Akte gut aussieht, kann die Einladung zum Vorstellungsgespräch plötzlich sehr kurzfristig kommen. Das Gespräch selbst findet direkt im Justizministerium in Schwerin statt.
Das Herzstück des Verfahrens ist ein ca. sechzigminütiges strukturiertes Einstellungsinterview. Inhaltlich geht es hierbei ans Eingemachte: Es wird geprüft, ob du die nötige „soziale Kompetenz“ besitzt, die § 9 Nr. 4 DRiG ausdrücklich als Befähigungsmerkmal verlangt. Die Prüfer schauen genau hin, wie du kommunizierst, wie kritikfähig du bist und ob du als Teamplayer taugst. Wer genau an dem Gespräch teilnimmt, wird in den Quellen nicht namentlich mit Titeln aufgelistet, aber es ist festgelegt, dass neben den Vertretern des Ministeriums auch ein Mitglied des Präsidialrates bei den Bewerbungsgesprächen anwesend sein darf. Der Präsidialrat ist nämlich bei der Einstellung von Richtern auf Probe zu beteiligen. Auf der Grundlage dieses Gesprächs fällt dann die Entscheidung, ob du als Richterin oder Richter auf Probe eingestellt wirst. Wenn du die Hürde nimmst, erwartet dich ein spannender Job in einem Team, das laut Auszeichnungen (wie „Top Company“ von kununu) auch von den Mitarbeitern geschätzt wird. Es ist also kein typisches „Verhör“, sondern ein professionelles Kennenlernen, um herauszufinden, ob du menschlich und fachlich in die Justizfamilie von MV passt.
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Nie waren die Chancen so gut, es als Proberichter in die Justiz zu schaffen. Alle Infos u.a. zur Bewerbung und zum Ablauf des Einstellungsgesprächs bei Gericht bzw. im Ministerium findest Du im Karriere-Dossier.
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Die Ausbildung
Wenn du die Zusage hast, startest du deine Karriere als Richterin oder Richter auf Probe. Die Probezeit dauert in der Regel drei bis vier Jahre, bevor die Ernennung auf Lebenszeit erfolgt, sofern deine Eignung festgestellt wurde (§ 10 Abs. 1 DRiG). Vorherige Tätigkeiten, zum Beispiel als Anwalt, können unter Umständen auf diese Zeit angerechnet werden (§ 10 Abs. 2 DRiG).
Der Aufbau der Probezeit ist in MV besonders durchdacht: Du bekommst eine verbindliche örtliche Zuweisung für einen der vier Landgerichtsbezirke (Rostock, Schwerin, Neubrandenburg oder Stralsund). Innerhalb dieses Bezirks lernst du dann sowohl die Arbeit bei Gericht als auch bei der Staatsanwaltschaft oder den Fachgerichten kennen. Normalerweise darfst du dir einen Wunsch-Geschäftsbereich für den Start aussuchen. Damit du aber ein echter Allrounder wirst, steht nach etwa 18 Monaten ein Wechsel des Geschäftsbereichs für mindestens ein Jahr an. Ein Laufbahnwechsel zwischen Richter- und Staatsanwaltsdienst ist in MV kein Problem, da es einen einheitlichen Probedienst gibt, der beide Gruppen umfasst. Selbst später bleiben die Grenzen zwischen den Gerichtsbarkeiten durchlässig. Auch in Sachen Fortbildung lässt dich das Land nicht im Regen stehen: Es gibt ein gemeinsames Fortbildungsprogramm der norddeutschen Bundesländer speziell für Proberichter, an dem deine Teilnahme erwartet wird. Das Ziel ist es, deine fachlichen und sozialen Kompetenzen laufend weiterzuentwickeln. Du wirst während dieser Zeit regelmäßig beurteilt (nach 9, 21, 33 und 45 Monaten), damit du genau weißt, wo du stehst.
Fachgerichtsbarkeiten sowie Staatsanwaltschaft
Ein großer Vorteil in Mecklenburg-Vorpommern ist, dass das Justizministerium als „One-Stop-Shop“ fungiert: Es ist zentral für sämtliche Gerichtsbarkeiten (ordentliche Justiz, Arbeits-, Verwaltungs-, Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit) sowie für die Staatsanwaltschaften zuständig. Das bedeutet für dich: Es gibt kein abweichendes Bewerbungsverfahren, egal ob du lieber zur Staatsanwaltschaft oder an ein Fachgericht möchtest. Du schickst deine Unterlagen immer an das Ministerium in Schwerin.
Besonders spannend ist der einheitliche Probedienst. In MV werden Proberichter und Staatsanwälte auf Probe nicht in getrennten Silos ausgebildet. Stattdessen sind die Grenzen durchlässig. Du kannst also beispielsweise als Staatsanwalt anfangen und später feststellen, dass dir das Sozialrecht viel mehr liegt – ein Wechsel ist im Rahmen der Möglichkeiten jederzeit machbar.




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