In Mecklenburg-Vorpommern wird nicht zwischen den einzelnen Gerichtsbarkeiten differenziert. Alle oben dargestellten Infos gelten daher auch für die Fachgerichtsbarkeiten.
In Mecklenburg-Vorpommern besteht die Besonderheit, dass man auch nach einer Einstellung als Richter auf Probe in allen Gerichtsbarkeit arbeiten kann. Es gibt also nicht nur eine Durchlässigkeit hinsichtlich ordentlicher Gerichtsbarkeit und Staatsanwaltschaft (so wie in vielen anderen Ländern auch); in Mecklenburg-Vorpommern besteht darüber hinaus also auch eine Durchlässigkeit innerhalb aller Gerichtsbarkeiten!