Auch für Einstellungen in die Fachgerichtsbarkeiten ist in Brandenburg das Justizministerium zuständig. Freie Stellen zur Einstellung in die Fachgerichtsbarkeiten werden grundsätzlich im Justizministerialblatt für das Land Brandenburg ausgeschrieben, das am 15. eines jeden Monats erscheint und über die über die Internetseite des Ministeriums der Justiz eingesehen werden kann. Den Ausschreibungen können die Einstellungsvoraussetzungen sowie die Stelle entnommen werden, an die die Bewerbung gerichtet werden soll.
Unabhängig davon können Initiativbewerbungen für die Fachgerichtsbarkeiten an das
Ministerium der Justiz und für Digitalisierung
Referat I.1
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam
oder per E-Mail an bewerbungen@mdj.brandenburg.de gerichtet werden.
Punktegrenzen, wann sich eine Bewerbung für die Einstellung bei einer Fachgerichtsbarkeit lohnt, werden vom Justizministerium nicht aufgestellt.
Nach der Bewerbung muss der jeweilige Gerichtspräsident die Einstellung des Kandidaten befürworten. Befürwortet der Minister ebenfalls die Einstellung, wird ein entsprechender Vorschlag dem Richterwahlausschuss gemacht.



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