In Brandenburg ist zwar grundsätzlich das Justizministerium für die Einstellungen der Richterinnen und Richter auf Probe in die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig. Das Oberlandesgericht Brandenburg bereitet jedoch die Auswahl und die Einstellung geeigneter Bewerber in den höheren Justizdienst vor, so dass sich auf den Internetseiten des OLG die entsprechenden Informationen dazu finden. Bewerbungen sind das ganze Jahr über möglich; Fristen müssen Bewerber daher nicht beachten.
Die Einstellungsvoraussetzungen in Brandenburg
Die erforderliche fachliche Qualifikation bestimmt sich zunächst anhand der Leistungen im zweiten juristischen Staatsexamen. Erforderlich sind dabei mindestens 8 Punkte im 2. Examen.
Vorausgesetzt wird zudem die Bereitschaft, innerhalb des Probedienstes an verschiedenen Standorten innerhalb des zugewiesenen Landgerichtsbezirks tätig zu werden.
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Die Bewerbung ist an den Präsidenten des Oberlandesgerichts Brandenburg zu richten. Die genaue Anschrift lautet:
An den Präsidenten des
Brandenburgischen Oberlandesgerichts
Gertrud-Piter-Platz 11
14770 Brandenburg an der Havel
Ansprechpartner bei Fragen: Frau Wehr 03381 399-273 oder Frau Knorr 03381 399-402
Dem Bewerbungsschreiben sind laut Merkblatt folgende Unterlagen beizufügen:
- ein ausgefüllter Fragebogen, der auf der Internetseite abrufbar ist;
- ein maschinengeschriebener tabellarischer Lebenslauf;
- ein handschriftlich ausformulierter Lebenslauf;
- ein aktuelles Lichtbild;
- eine Kopie des Reifezeugnisses;
- je eine Ablichtung des Zeugnisses der ersten und zweiten Staatsprüfung;
- Kopien aller Stations- und AG-Zeugnisse;
- ggf. eine Ablichtung der Urkunde über die Verleihung akademischer Grade;
- ggf. weitere Zeugnisse etwaiger Arbeitgeber;
- ggf. Bescheinigung über das Vorliegen einer Schwerbehinderung;
- eine Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte des Bewerbers unter Nennung des Aktenzeichens und der aktenführenden Dienststelle;
- eine Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte durch den Richterwahlausschuss.
Alternativ kann die Bewerbung auch per E-Mail übermittelt werden an die Adresse dezernat1@olg.brandenburg.de.
Geeignete Bewerber erhalten eine schriftliche Einladung zu einem Auswahlgespräch. Dieses ca. einstündige Gespräch wird vom Präsidenten des Oberlandesgerichts geführt. Wie genau dann ein solches Gespräch abläuft wird nicht erläutert. Die Anzahl an Kandidaten, die an einem solchen Gespräch teilnehmen, hängt von der Anzahl der zu besetzenden Stellen ab. Bleiben Kandidaten unberücksichtigt, werden deren Bewerbungen bis zum nächsten Auswahlverfahren zurückgestellt.
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In Brandenburg durchläuft man während der Probezeit verschiedene Stationen: Zunächst wird man für 6 Monate an einem Landgericht als Richter eingesetzt, anschließend verbringt man mehrere Monate der Probezeit an einem Amtsgericht.
Im Land Brandenburg findet der Probedienst für jede Gerichtsbarkeit gesondert statt. Es besteht bei entsprechendem Interesse allerdings die Möglichkeit, einen einjährigen Dienstleistungsauftrag bei einer Staatsanwaltschaft zu absolvieren. Es ist also auch ein Laufbahnwechsel möglich, bevor man wieder als Richter in der ordentlichen Gerichtsbarkeit eingesetzt wird.
Auch für Einstellungen in die Fachgerichtsbarkeiten ist in Brandenburg das Justizministerium zuständig. Freie Stellen zur Einstellung in die Fachgerichtsbarkeiten werden grundsätzlich im Justizministerialblatt für das Land Brandenburg ausgeschrieben, das am 15. eines jeden Monats erscheint und über die über die Internetseite des Ministeriums der Justiz eingesehen werden kann. Den Ausschreibungen können die Einstellungsvoraussetzungen sowie die Stelle entnommen werden, an die die Bewerbung gerichtet werden soll.
Unabhängig davon können Initiativbewerbungen für die Fachgerichtsbarkeiten an das
Ministerium der Justiz und für Digitalisierung
Referat I.1
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam
oder per E-Mail an bewerbungen@mdj.brandenburg.de gerichtet werden.
Punktegrenzen, wann sich eine Bewerbung für die Einstellung bei einer Fachgerichtsbarkeit lohnt, werden vom Justizministerium nicht aufgestellt.
Nach der Bewerbung muss der jeweilige Gerichtspräsident die Einstellung des Kandidaten befürworten. Befürwortet der Minister ebenfalls die Einstellung, wird ein entsprechender Vorschlag dem Richterwahlausschuss gemacht.
Bewerbungen zur Staatsanwaltschaft sind an die Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg zu richten. Die konkrete Anschrift lautet:
An den
Generalstaatsanwalt
des Landes Brandenburg
Steinstraße 61
14776 Brandenburg an der Havel
Dem Bewerbungsschreiben sind folgende Unterlagen beizufügen:
- ein ausgefüllter Fragebogen (siehe unter Download)
- ein maschinenschriftlicher tabellarischer Lebenslauf
- ein handgeschriebener Lebenslauf
- ein aktuelles Lichtbild
- Ablichtung des Reifezeugnisses
- Ablichtungen der Zeugnisse des ersten und zweiten Staatsexamens
- Ablichtungen der Stations- und Arbeitsgemeinschaftszeugnisse
- ggf. Ablichtung der Urkunde über die Verleihung akademischer Grade
- ggf. weitere Zeugnisse etwaiger bisheriger Arbeitgeber
- ggf. Bescheinigung über das Vorliegen einer Schwerbehinderung oder einer Gleichstellung
- Erklärung Ihres Einverständnisses zur Beiziehung und Einsichtnahme in Ihre Personalakten (unter Angabe des Aktenzeichens und der aktenführenden Behörde)
- Erklärung Ihres Einverständnisses zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte durch die Mitglieder des Richterwahlausschusses und des Gesamtstaatsanwaltsrates
Als Einstellungsvoraussetzung wird zwar zunächst auf ein Prädikat im 2. Staatsexamen abgestellt. Aber auch ohne Prädikatsexamen kann man bei dem Auswahlverfahren berücksichtigt werden, wenn man über fundierte und anwendungssichere Rechtskenntnisse verfügt, die durch entsprechende Examensergebnisse belegt sind, oder man sich durch besondere persönliche Eigenschaften auszeichnet. Dies können besondere Leistungen im Studium oder im ersten juristischen Staatsexamen sein oder in der Referendarzeit erheblich über der Note im zweiten Staatsexamen liegende Stationsnoten. Hierzu zählen auch besondere persönliche, durch den Lebensweg oder die berufliche Entwicklung nachgewiesene Fähigkeiten und Erfahrungen.
Ansprechpartner für Rückfragen sind Herr Oberstaatsanwalt Jörg Wagner (03381 2082 211) und Justizamtfrau Sabrina Müller (03381 2082 312).




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