Die erforderliche fachliche Qualifikation bestimmt sich zunächst anhand der Leistungen im zweiten juristischen Staatsexamen. Erforderlich sind dabei mindestens 8 Punkte im 2. Examen.
Vorausgesetzt wird zudem die Bereitschaft, innerhalb des Probedienstes an verschiedenen Standorten innerhalb des zugewiesenen Landgerichtsbezirks tätig zu werden.


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