Die erforderliche fachliche Qualifikation bestimmt sich zunächst anhand der Leistungen im ersten und im zweiten juristischen Staatsexamen. Sobald das Referendariat mit einem Prädikatsexamen abgeschlossen wurde, wird der Bewerber in der Regel zum Einstellungsverfahren eingeladen. Falls kein Prädikatsexamen vorzuweisen ist, sollten im zweiten juristischen Examen mindestens 8,0 Punkte erreicht worden und besondere persönliche Eigenschaften vorhanden sein.
Dies können besondere Leistungen im Studium oder im ersten juristischen Staatsexamen sein oder in der Referendarzeit erheblich über der Note im zweiten Staatsexamen liegende Beurteilungen. Hierzu zählen auch besondere persönliche, durch den Lebensweg oder die berufliche Entwicklung nachgewiesene Fähigkeiten und Erfahrungen.