In Brandenburg durchläuft man während der Probezeit verschiedene Stationen: Zunächst wird man an einem Landgericht als Richter eingesetzt, anschließend verbringt man einen Teil der Probezeit an einem Amtsgericht. In der Folgezeit ist auch in Brandenburg auch ein Laufbahnwechsel vorgesehen, sodass man für 1 Jahr bei der Staatsanwaltschaft arbeitet, bevor man wieder als Richter in der ordentlichen Gerichtsbarkeit eingesetzt wird.
Die Einstellungsvoraussetzungen in Brandenburg
Die Ausbildung