Geeignete Bewerber erhalten eine schriftliche Einladung zu einem Auswahlgespräch. Dieses Gespräch wird vom Präsidenten des Oberlandesgerichts geführt. Wie genau dann ein solches Gespräch abläuft wird nicht erläutert. Die Anzahl an Kandidaten, die an einem solchen Gespräch teilnehmen, hängt von der Anzahl der zu besetzenden Stellen ab. Bleiben Kandidaten unberücksichtigt, werden deren Bewerbungen bis zum nächsten Auswahlverfahren zurückgestellt.
Die Einstellungsvoraussetzungen in Brandenburg
Das Auswahlverfahren
Weitere Informationen zum Auswahlverfahren

Das Insider-Dossier: Richter / Staatsanwalt werden – Die Bewerbung für den Staatsdienst
Weitere Informationen zu den tatsächlichen Einstellungsvoraussetzungen vieler Länder sowie Protokolle von Juristen zum Ablauf des Bewerbungsverfahrens!
Jetzt Informieren