In Brandenburg ist zwar grundsätzlich das Justizministerium für die Einstellungen der Richterinnen und Richter auf Probe in die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig. Das Oberlandesgericht Brandenburg bereitet jedoch die Auswahl und die Einstellung geeigneter Bewerber in den höheren Justizdienst vor, so dass sich auf den Internetseiten des OLG die entsprechenden Informationen dazu finden. Bewerbungen sind das ganze Jahr über möglich; Fristen müssen Bewerber daher nicht beachten.
Die Einstellungsvoraussetzungen in Brandenburg
Allgemeines zur Richtereinstellung in Brandenburg