Das clavisto/KSzW-Karriereforum geht am 26.06.2012 im Neuen SeminargebäudeTagungsraum (TGR) der Universität zu Köln am Albertus-Magnus-Platz in die zweite Runde. Gemeinsam mit KSzW (Kölner Schrift zum Wirtschaftsrecht) wurde wieder ein attraktives Programm auf die Beine gestellt. Es erwartet Euch ein spannender Fachvortrag von Rechtsanwälten der Kanzlei Beiten Burkhardt, mit detaillierten Einblicken in den Arbeitsalltag einer Großkanzlei. »»»
„famos – Der Fall des Monats im Strafrecht“ ist ein Projekt von Prof. Heinrich an der HU Berlin, welches wir auch bei unseren Surftipps verlinkt haben. Jeden Monat wird auf der Internetseite eine prüfungsrelevante Entscheidung auf 6 Seiten besprochen.
Diesen Monat geht es um die Frage, ob das Abhören eines Selbstgesprächs im Auto gegen ein Beweisverwertungsverbot verstößt oder ob die Aufzeichnungen im Prozess zulasten des Angeklagten verwendet werden darf. »»»
Auf Seiten des Justizministeriums Nordrhein-Westfalen sind bereits die Examensstatistiken für das 2. Staatsexamen 2011 abrufbar. Danach stieg im vergangenen Jahr die Durchfallquote auf nun 24 %. Im Vergleich zu den Zahlen der anderen Ländern (Stand: 2010) hat somit NRW derzeit die höchste Durchfallquote in ganz Deutschland! Immerhin stieg 2011 auch die Anzahl an Prädikatsexamen (vollbefriedigend oder besser). Die Quote liegt in NRW nun bei 21,13 %. »»»

Nach 15 Jahren ohne Personalvertretung haben seit einem guten halben Jahr nun auch die Referendare am Landgericht Mannheim wieder einen Ausbildungspersonalrat. Auf seiner Internetseite berichtet der Personalrat regelmäßig über seine Tätigkeit.
Diesen Link haben wir auch in unsere Surftipps aufgenommen. Gleiches gilt für den Link zur Internetseite der Referendare Karlsruhe. »»»
Der BGH hat vor kurzem eine Entscheidung gefällt, die Gegenstand einer mündlichen Prüfung im 2. Examen im Strafrecht werden könnte. Inhaltlich geht es um die Anforderungen einer Revisionsbegründungsschrift. Ein Rechtsanwalt wählte in der Begründung Formulierungen wie „Herr G.“, „möchte vortragen“, „bleibt bei seiner Darstellung“, „ist der Überzeugung“. Der BGH hat daraufhin die Revision als unzulässig verworfen. »»»
! Warnung ! Der nachfolgende Beitrag wird in seinem Mitteilungsgehalt wohl einmalig sein, da ich wirklich NUR positives zu berichten habe. Die Überanzahl an positiven Meldungen könnte bei dem ein oder anderen Leser zu einem Mitgefühl der Freude führen!
Lesern mit aktuell schlechter Laune, die sich diese nicht „vermiesen“ lassen wollen, wird daher vom Lesen dieses Beitrages dringend abgeraten! 😉 »»»
Diesen Monat war es mal wieder soweit und traf diesmal die Referendare im OLG-Bezirk Köln: Während der Z1-Klausur wurde offenbar der Feueralarm ausgelöst und die Klausur abgebrochen. Alle Referendare, die am OLG Köln derzeit schreiben, müssen nun „nachsitzen“ und die erste Zivilrechtsklausur zu einem späteren Zeitpunkt erneut schreiben.
Es ist nicht das erste Mal, dass Referendare wegen eines Feueralarms den Klausurraum verlassen mussten. »»»
Die nächste Referendarsparty des Personalrats der Rechtsreferendare Berlin findet in wenigen Tagen am Freitag, den 15.06.2012 statt.
Wie die letzten Male auch, könnt Ihr Euch ab 23:00 Uhr im Salzclub, Salzufer 20, 10587 Berlin einfinden. Die Karten kosten im Vorverkauf sowie an der Abendkasse bis 24 Uhr nur 3 Euro, danach 5 Euro. Wir wünschen viel Spass!
…I’m melting away, on this sunny day. *sing* 😀 Gut gekühlt sitze ich in meinem “Bunker” und wollte euch mal wieder auf den neusten Stand der Dinge bringen. Was ist in den letzten 2 Wochen passiert?
Im Referendariat was die Zivilstation angeht eigentlich nicht so viel. Ich hatte vor kurzem auch eine Urlaubswoche, so dass ich erstmal einige Tage nicht zum Gericht musste und auch keine Arbeit in Form von Akten zu Hause liegen hatte. »»»
Nach dem Bestehen des 2. Staatsexamens ist man nach den Juristenausbildungsgesetzen der Länder aus dem Vorbereitungsdienst entlassen. So lautet zum Beispiel § 31 Abs. 1 JAG NRW: „Mit der Verkündung der Entscheidung über das Bestehen der Prüfung […] enden der Vorbereitungsdienst und das öffentlich-rechtliche Ausbildungsverhältnis.“
Was passiert aber, wenn dem Referendar zu diesem Zeitpunkt noch Urlaub zusteht? »»»