trendence ist ein Forschungsinstitut im Bereich Employer Branding, Personalmarketing und Recruiting. Jedes Jahr ermittelt es für verschiedene Branchen die 100 Top-Arbeitgeber. Auch für den Bereich „Recht“ hat trendence Absolventen nach ihren Wunscharbeitgebern befragt.
Wie schon in den Rankings der letzten Jahre steht auch 2012 das Auswärtige Amt ganz oben auf der Liste. »»»



Inzwischen sind im RefBlog 800 Artikel und Erfahrungsberichte Rund um das Thema Rechtsreferendariat erschienen! Wir hoffen, ihr fühlt euch weiterhin gut unterhalten.
Vorfreudig, aber doch auch etwas verunsichert hatte ich dem ersten Tag des Referendariats entgegen gesehen – was genau wird passieren am 1. Tag? Wie sind wohl die Mitreferendare und die Ausbilder? Und nicht zuletzt, was soll ich anziehen?
Die FORIS AG ist ein börsennotiertes Unternehmen mit Sitz in Bonn und hat die gewerbliche Prozessfinanzierung seit 1998 im deutschsprachigen Rechtsmarkt etabliert. Mit der Initiierung des ersten deutschen Prozessfinanzierungsfonds sind wir in 2024 den nächsten Schritt gegangen und suchen kreative Köpfe, die uns auf unserem Wachstumskurs begleiten. Unser Finanzierungsportfolio umfasst nationale und internationale Rechtsstreitigkeiten, vornehmlich im Bereich des Wirtschaftsrechts.
Wir bieten Ihnen eine enge persönliche Betreuung durch unsere Rechtsanwälte und fördern gleichzeitig eine selbstständige juristische Bearbeitung der Ihnen übertragenen Fälle. Spezialisiert auf ein Rechtsgebiet (z.B. Erbrecht) oder breit aufgestellt (Vertragsrecht, Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht, Insolvenzrecht, Kartellrecht) – wir bieten Ihnen die Gelegenheit, sich umfassend mit zivilrechtlichen und prozessualen Fragen zu beschäftigen und den rechtlichen Schwerpunkt Ihrer Tätigkeit selbst mitzubestimmen.
Der Personalrat Bremen hat eine
Die dritte Pflichtstation ist angebrochen. Vor einem Jahr dem Studentenstatus „Adieu“ gesagt und nun schon in der vorletzten Station vor den Examensklausuren. :-O
Dies wird nun mal ein kleiner Aufruf an euch, meine mehr oder weniger fleißigen Leser (und solche die vielleicht wen kennen, der wen kennt, der hier oder dort war 😉 ): So langsam möchte und muss ich mich mal entscheiden, wo meine Wahlstation Ende 2013 absolviert werden soll, insbesondere wenn ich die Station wirklich im Ausland verbringen möchte, denn das ganze bedarf dann ja doch einiger Planung und Organisation, die ich ungern auf dem letzten Drücker und in der dann doch eher heißen Vor-Examensphase noch erledigen möchte… 
Sorry an alle Leser (sofern es euch noch gibt?!?!), dass ich so lange nichts hab von mir hören lassen. Die Sache ist nur: es hat nichts sonderlich Interessantes gegeben, über das es sich zu schreiben gelohnt hätte. Mein Alltag bestand im Wesentlichen daraus einmal wöchentlich zur Arbeitsgemeinschaft zu fahren, den Sitzungsdienst wahrzunehmen (inkl. Handakten vor-/nachbesprechen) und meine – vom Ausbilder erhaltenen – Akten zu bearbeiten.
Das Kammergericht Berlin (KG) – Ausbildungsgericht der Rechtsreferendare in Berlin. Aber warum heißt es nicht, so wie alle anderen Ausbildungsgerichte in Deutschland, Oberlandesgericht?
Vor kurzem landete ein äußerst erfreuliches Rundschreiben vom OLG in meinem E-Mail-Postfach. Meinen Kollegen und mir wurde mitgeteilt, dass das OLG aufgrund einer in Aussicht gestellten Änderung der Nds. Erholungsurlaubsverordnung in Folge des
Mit einem guten Ergebnis im zweiten Examen hat man lediglich die erste Hürde genommen, falls der Traumjob Richter lautet. In den meisten Bundesländern werden anschließend geeignete Bewerber zum Assessment Center geladen und auf ihre Tauglichkeit geprüft.
Vor kurzem erhielten wir per E-Mail die Anfrage einer verheirateten Juristin, die wissen wollte, welche Länder einen Familienzuschlag an Rechtsreferendare zahlen. Bei der letzten Überarbeitung unserer
Viel beachtet hat das VG Göttingen am 20.9.2012 in der Hauptsache (Az. 4 A 258/09) geurteilt, dass das von der Uni Göttingen verhängte Hausverbot gegen juristische Repetitorien rechtmäßig ist. Mal ganz abgesehen davon, ob dieses Urteil nun überzeugt oder nicht, vermag die Urteilsbegründung doch an einer Stelle zu überraschen: Die gegen das Hausverbot klagenden Repetitorien hatten sich u.a. auf ein Urteil des BVerwG berufen, in dem es um die Nebentätigkeit eines Richters als Repetitor für das 2. Examen geht.
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