Ein Forschungsprojekt untersucht, wie juristische Klausuren künftig fairer und nachvollziehbarer mittels KI korrigiert werden können. Im Mittelpunkt steht nicht die Vorstellung, menschliche Prüfer durch Technik zu ersetzen. Vielmehr geht es um die Frage, welche Kriterien bei der Bewertung tatsächlich tragfähig sind und wie digitale Werkzeuge helfen könnten, Abweichungen, Routinen und unausgesprochene Erwartungen sichtbar zu machen. Damit berührt die Studie einen Kernbereich der juristischen Ausbildung.
Für Referendarinnen und Referendare ist das Thema besonders relevant, weil die Klausuren im zweiten Staatsexamen über Berufschancen, Verbesserungsversuche und oft auch über den weiteren Karriereweg entscheiden. Wer mehrere fünfstündige Arbeiten schreibt, erwartet zu Recht, dass nicht nur das Ergebnis, sondern auch der Bewertungsweg plausibel bleibt. Das Projekt lenkt den Blick deshalb auf Strukturen, die bisher häufig erst im Widerspruchs- oder Überdenkungsverfahren greifbar werden und dann nur mühsam rekonstruiert werden können. »»»




Ein interessantes Urteil zum Zweiten Staatsexamen: Das Bundesverwaltungsgericht hatte 2012 in einem Fall aus Sachsen zu entscheiden, ob eine Klausur mit 0 Punkten bewertet werden darf, wenn die Kandidatin den Prüfer kontaktiert, der im Rahmen des Widerspruchsverfahrens seine Bewertung der Klausur nochmals zu überdenken hatte. Durch den Anruf wollte die Kandidatin erfahren, aus welchen Gründen der Prüfer zu seiner ursprünglichen Note kam. 

ZUV - Zentrale Universitätsverwaltung, Abteilung II Personal und Recht, Servicebereich Recht
Der Servicebereich Recht der TU Berlin sucht fortlaufend engagierte Rechtsreferendar*innen für die Verwaltungs- oder Wahlstation. Wir bieten Ihnen praxisnahe Einblicke in die vielfältigen rechtlichen Fragestellungen einer renommierten technischen Universität und die Möglichkeit, an der Schnittstelle von Recht, Wissenschaft und Verwaltung mitzuwirken. Neben den Aufgaben eines allgemeinen Justiziariats gehören die rechtliche Beratung der Hochschulleitung und anderer Stellen der TU sowie die Begleitung von Gesetzgebungsverfahren zu unserem Tätigkeitsbereich. Der aktuelle tiefgreifende Transformationsprozess der Berliner Hochschulen wirft täglich spannende Rechtsfragen auf, die uns oft auf rechtliches Neuland führen. 



Ein älterer Erfahrungsbericht

In unserer Artikel-Serie „Wer war eigentlich …“ nehmen wir einen weiteren Examenskommentar unter die Lupe und befassen uns mit Adolf Baumbach, dem Begründer des Beck’schen Kurzkommentars zum Handelsgesetzbuch. Dieser hieß lange „Baumbach/Hopt“ und erscheint seit der Umbenennung durch C.H. Beck nur noch unter dem Namen „Hopt“.

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