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Das Blog zum Rechtsreferendariat

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REFERENDARIATNEWS
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  Ausgabe 18/2025
Dienstag, der 29.04.2025
     

Fall des Monats für Rechtsreferendare – Keine Zwangshaft gegen Politiker
von

Ihr möchtet bestmöglich auf die mündliche Prüfung vorbereitet sein? Dann solltet Ihr alle Vorteile unserer Plattform Protokolle-Assessorexamen.de nutzen!
Es stehen nun rund 58.100 Protokolle für Euch zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung kostenlos zur Verfügung! Sofort nach der Bestellung erhaltet Ihr aktuelle Protokolle Eurer Prüfer online als PDF-Dateien.

Hinsichtlich der aktuellen Rechtsprechung werdet Ihr bei uns examensrelevant informiert. Tagesaktuelle Nachrichten von den wichtigsten juristischen Nachrichtenportalen und Pressemitteilungen vom Bundesgerichtshof und Bundesverwaltungsgericht können bei uns abgerufen werden.  »»» 

Sächsischer Rechtsreferendar verurteilt
von

Es gibt Neuigkeiten von dem Fall Brian E., der aktuell noch als Rechtsreferendar im LG Chemnitz tätig ist und wegen Landfriedensbruch verurteilt wurde. Die Berufung des Mannes wurde verworfen und die Bewährungsstrafe von einem Jahr und 4 Monaten von der zweiten Instanz bestätigt.

Nach § 34 IV SächsJAPO müsste der Referendar nun aus dem juristischen Vorbereitungsdienst ausscheiden.
Die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst ist zu versagen, solange gegen den Bewerber eine Freiheitsentziehung vollzogen wird. Sie ist in der Regel zu versagen, wenn der Bewerber wegen einer vorsätzlich begangenen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr rechtkräftig verurteilt und die Strafe noch nicht getilgt worden ist.   »»» 

Auswahlkriterien in SH
von

Ende Oktober diesen Jahres haben wir alle Informationen rund ums Rechtsreferendariat überarbeitet. Dabei fielen uns unter anderem die geänderte Verteilung der Auswahlkriterien in Schleswig-Holstein auf.

Bis November 2017 wurden die Ausbildungsplätze noch so vergeben:
20% nach Leistung
70% nach Wartezeit
10% wegen eines besonderen Härtefalls  »»» 

von JT International Germany GmbH
Wir produzieren und vertreiben international bekannte Marken wie American Spirit, Camel und Winston. Neben klassischen Tabakprodukten vermarkten wir neuartige Produkte wie Tabakerhitzer oder Elektronische Zigaretten. Mit 44.000 Mitarbeiter*innen weltweit und mehr als über 2.200 an unseren Standorten in Köln und Trier sind wir eines der größten Tabak- und Vapingunternehmen weltweit.
Jobaussichten mit dem ersten Staatsexamen
von

MP900427709Man stellt sie sich so schön vor, die Karriere als Volljurist. Rechtsanwalt, Staatsanwalt oder Richter soll es sein. Doch was bleibt übrig, wenn das zweite Staatsexamen nicht bestanden wird? Es gibt Jobs, bei denen das zweite Examen keine Voraussetzung ist, wenn auch gern gesehen wird. Das Arbeiten in Rechtsabteilungen von Unternehmen, Behörden oder der Politik könnte interessant sein. Doch bei einer Anstellung werden dem Betroffenen vorrangig nur simple juristische Tätigkeiten zugewiesen, das können etwa die Dokumentation im Rahmen von von Kartellverfahren, koordinative Aufgaben, Unterstützung bei der Mandatsarbeit oder das Vorbereiten von Unterlagen sein. Auch sind sie oft als Projektjuristen beschäftigt, wenn das eine Projekt zu Ende ist, ziehen sie zum nächsten.  »»» 

„Urteil: ungerecht“
von

Das im Oktober 2019 erschienene Buch „Urteil: ungerecht – Ein Richter deckt auf, warum unsere Justiz versagt“ sorgt derzeit für heiße Diskussionen. Dieser Richter, der Autor Thorsten Schleif, ist selbst momentan Vorsitzender des Schöffengerichts und Jugendrichter am Amtsgericht Dinslaken. Seit 2007 ist er nun schon, nach seinem Studium der Rechtswissenschaften, als Richter in NRW tätig. Für rund 4,5 Jahre war er alleiniger Haftrichter für die Amtsgerichte in Dinslaken und Wesel. Rechtsreferendare werden unter anderem von ihm ausgebildet.  »»» 

Unterhaltsbeihilfen im Vergleich
von

Es ist wieder an der Zeit, Euch einen Überblick über die aktuell gezahlten Unterhaltsbeihilfen aller Länder zu geben. Denn ein paar Zahlen haben sich in den letzten Monaten doch geändert.

Die letzten Erhöhungen der Unterhaltsbeihilfe fanden in Bayern, Berlin, Brandenburg und Rheinland-Pfalz statt.

In unserem Ländervergleich findet Ihr alle Gehälter nochmal grafisch dargestellt.

 
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Sammlung skurriler Urteile
von

Die Juristerei ist eine sehr trockene und staubige Angelegenheit. So denken zumindest viele. Aber das muss nicht sein! Till Zimmermann, Professor für Strafrecht an der Universität Trier, möchte nun das Gegenteil beweisen. Seit einigen Jahren sammelt er nun schon sehr skurrile Gerichtsurteile, jetzt ist ein Buch darüber in Planung.   »»» 

Rücktrittsrecht vom Staatsexamen
von

Eingeführt wurde das Rücktrittsrecht auf der Basis der Chancengleichheit aller Prüflinge. Denn eine eventuell bestehende Prüfungsunfähigkeit muss gegenüber der nicht beeinträchtigten Studenten berücksichtigt werden.

Grundsätzlich darf im Prüfungsrecht ein Prüfling von der juristischen Staatsprüfung zurücktreten, wenn es sich um eine Krankheit oder einen anderen wichtigen Grund handelt. Ein Antrag wird gestellt und ein amtsärztliches Attest, in dem das Krankheitsbild dargestellt wird, beigefügt. Dann entscheidet das zuständige Landesjustizprüfungsamt über die Rechtsfrage der Prüfungsunfähigkeit und genehmigt gegebenenfalls den Rücktritt.  »»» 

Wir sind Rechtsstaat
von

Am 20. September 2019 startete der Rechtsstaat eine Werbekampagne unter dem Slogan Wir sind Rechtsstaat quasi für sich selbst. Mit Plakaten, Werbeclips in Kinos und auf YouTube sowie mit Social-Media-Aktionen möchte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz die Bedeutung des demokratischen Rechtsstaats hervorheben, ihn für die Bürger transparenter machen, sie informieren und aufklären. Im Januar wurde zwischen Bund und Ländern der Pakt für den Rechtsstaat beschlossen. Diese Kampagne nun stellt einen Teil von diesem dar.  »»» 

Nicht genommener Urlaub im Referendariat
von

Was passiert eigentlich mit dem Urlaub, den man während des Referendariats nicht genommen hat, nachdem das Examen erfolgreich vorüber ist? Diese Frage stellte sich auch ein ehemaliger Referendar aus Rheinland-Pfalz. Er hatte 10 Tage seines Jahresurlaubs nicht genommen und begehrte nun finanziellen Ausgleich nach Beendigung des Referendariats in Höhe von 460 Euro. Das Land lehnte ab mit der Begründung, es fehle die Anspruchsgrundlage.  »»»