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  Ausgabe 18/2025
Montag, der 28.04.2025
     

Affäre mit dem Oberstaatsanwalt – Update
von

Nach nunmehr über 16.000 Aufrufen steht fest: Die Referendarin hat von ihrem Ausbilder einen Korb bekommen, ist also nichts mit der Affäre mit dem Oberstaatsanwalt geworden. Tja im wahren Leben gibt es halt nicht immer Storys mit Happy End.

Auch wenn ich – wie bereits angekündigt – einen Antrag bei meiner Referendarabteilung stellen werde, mir einen äußerst attraktiven Staatsanwalt als Ausbilder in der Strafrechtsstation zuzuteilen, kann ich sagen, dass sowohl mein momentaner Ausbilder am Amtsgericht (Kategorie 50+) als auch mein AG-Leiter (zwar deutlich jünger, aber nicht wirklich gut aussehend, worüber wir Frauen aus der Arbeitsgemeinschaft uns übrigens auch einig sind!) auf keinen Fall für eine Affäre in Betracht kommen!

Fake for Real – Das gefälschte Examenszeugnis
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Manchmal scheitert es schon an den kleinen Dingen: So erging es auch kürzlich einem Juristen, der sich gern zum Volljuristen gemacht hätte, aber leider beim zweiten Examen scheiterte und dann folgenden Weg wählte: Er fälschte das Examenszeugnis! Aber da es ihm nicht nur an juristischem Sachverstand fehlte, sondern auch Defizite im Bereich „Rechtschreibung“ vorhanden waren, schrieb er sein Bundesland falsch. Ein „h“ zu viel und dort stand „Westfahlen“.   Und schon war der Schwindel aufgeflogen und der 40-jährige steht nun vor Gericht – so wie er es immer wollte, nur auf der falschen Seite… 

gefunden bei Kanzlei Finkenzeller

Referendarin mit Prädikatsexamen sollte zum Einbürgerungstest
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Eine in Litauen geborene Referendarin aus Konstanz, die das erste Examen mit einem zweistelligen Prädikatsexamen bestand, sollte im Rahmen ihrer Einbürgerung den Einbürgerungstest ablegen, um  ihre „Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland“ nachzuweisen. Die Juristin weigerte sich, dieser Aufforderung nachzukommen, und beantragte mit Hinweis auf ihr Staatsexamen eine Befreiung von diesem Test.

Auch wenn es fraglich erscheint, ob man in diesem Fall – so wie der Spiegel in seinem Bericht auf Spiegel-Online – ein „Politikum“ sehen muss, ob es sich Deutschland leisten kann, hochqualifizierte Zuwanderer so zu behandeln, hat sich die Sache inzwischen geklärt: Das baden-württembergische Innenministerium hat die Weisung herausgegeben, „dass Einbürgerungsbewerber mit einem rechts- oder verwaltungswissenschaftlichen Studienabschluss (mindestens 1. Staatsprüfung oder akademischen Grad) vom Einbürgerungstest befreit sind“. 

von Iffland Wischnewski Rechtsanwälte PartG mbB
Als eine der größten Anwaltskanzleien in Darmstadt und Umgebung sind wir bundesweit tätig und in unserem Sektor führend. Wir bilden das gesamte Spektrum einer Wirtschaftskanzlei ab, bereichert um die besonderen Themen der Sozialwirtschaft – rund um Pflege, Eingliederungshilfe, Kinder- und Jugendhilfe sowie Krankenhäuser. Wir suchen regelmäßig Referendar:innen in der Anwalts- oder Wahlstation.
Revision oder Urteil – das ist hier die Frage!

Referendare in NRW fangen regelmäßig ein paar Wochen vor dem schriftlichen Examen an zu spekulieren, was in ihrem Durchgang wohl als S2-Klausur dran kommen mag. Denn sicher ist nur, dass als S1-Klausur eine Anklage zu schreiben ist. Die zweite Strafrechtsklausur kann dann eine Revision oder ein Urteil sein – andere Aufgaben wie zum Beispiel der Erlass eines Haftbefehls kommen fast nie.

Die Gerüchte, die dann kursieren, fangen an bei „Es kommt auf keinen Fall ein Urteil, es liefen dieses Jahr bereits zwei“ und enden bei „Revision und Urteil wechseln sich immer ab, und da letzten Monat das lief, kommt bei uns jenes„. Die einzig richtige Antwort auf die Frage ist aber Folgende: Es laufen in NRW deutlich mehr Revisionen als Strafurteile, irgendwelche Gesetzmäßigkeiten gibt es aber nicht, sondern es kann einen so oder so treffen!

Und hier noch die konkreten Angabe, was 2008 in NRW in der S2-Klausur nun tatsächlich lief:

Dezember: Urteil; November: Revision; Oktober: Revision; September: Urteil; August: Revision; Juli: Revision; Juni: Revision; Mai: Revision; April: Revision; März: Urteil; Februar: Revision; Januar: Revision.

Abbruch der Klausur wegen Feueralarm

Beim OLG Hamm wurde heute die letzte Klausur des Examensdurchgangs Januar abgebrochen. Während der Bearbeitung der Klausur wurde Feueralarm ausgelöst und das Gebäude zumindest teilweise geräumt. Betroffen waren jedenfalls auch die Referendare, die gerade die zweite Verwaltungsrechtsklausur schrieben.

Nachdem sich herausstellte, dass es wohl tatsächlich gar kein Feuer gab, kehrten die Referendare wieder in den Klausurraum zurück. Die Klausur wurde dann aber nicht weiter geschrieben (man hätte ja evtl. auch einfach Schreibzeitverlängerung geben können), sondern abgebrochen. Der Grund dafür war, dass die Referendare während des Feueralarms miteinander über die Klausur sprechen konnten.

Wann die Klausur nachgeholt wird, steht noch nicht fest. Das LJPA Düsseldorf soll als voraussichtlichen Termin den 04.02. genannt haben. Das wäre der Mittwoch, an dem die Februar-Prüflinge einen Tag Klausurpause haben (geschrieben wird Mo und Di sowie Do und Fr).

Affäre mit dem Oberstaatsanwalt
von

Im Forum von Juraexamen.com ist momentan ein Beitrag ganz oben, in dem eine Referendarin über eine mögliche Affäre mit ihrem Ausbilder, einem OSta, berichtet. Über 13.000 Aufrufe sprechen für sich – der Thread ist lesenswert!

Ich jedenfalls werde die Tage bei meiner Referendarabteilung den Antrag stellen, mir einen besonders gut aussehenden Staatsanwalt als Ausbilder zuzuweisen!

Zeit ist Geld – auch bei der Korrektur der Examensklausuren…
von

Wieviel Zeit nimmt sich wohl ein Richter, um unsere Examensklausuren zur korrigieren? Wie man im Blog des Richters Ballmann lesen kann, zahlt das LJPA 15,50 Euro pro Klausur, die auch versteuert werden müssen. Da kostet ein Blick in den Palandt wertvolle Sekunden und man kann nur hoffen, dass Edelmut und Selbstlosigkeit bei Richtern vorherrschenden Eigenschaften sind.

Unterhaltsbeihilfe der Referendare
von

Bei der letzten Aktualisierung unserer Infoseiten zum Rechtsreferendariat haben wir festgestellt, dass zumindest in zwei Bundesländern das „üppige“ Referendarsgehalt in den letzten Monaten angehoben wurde. So wurde die Unterhaltsbeihilfe in Mecklenburg-Vorpommern von 850 € auf 875 € brutto und in Hamburg von 850 € auf 900 € brutto erhöht.

In allen anderen Ländern konnten wir keine Änderungen der Unterhaltsbeihilfe feststellen, möglicherweise werden die Gehälter der Referendare dort dann aber 2009 angepasst…

Restplätze am LG Aachen

Auch wenn der OLG-Bezirk Köln sehr beliebt bei angehenden Referendaren ist und man daher eine besondere Beziehung zum OLG-Bezirk vorweisen können muss, um überhaupt Chancen auf eine Einstellung zu haben, scheint das LG Aachen momentan gar nicht derart begehrt zu sein: Zurzeit werden auf der Homepage des OLG Köln insgesamt 11 Restplätze für den Einstellungstermin 01.03.2009 angeboten.

Wer sich einen dieser Plätze kurzfristig sichern möchte, kann sich laut Internetseite mit Frau Jäger unter der Telefonnummer 0221 / 7711 – 216 in Verbindung setzen.

Das Referendariat in Thüringen im Überblick!

Wie läuft das Bewerbungsverfahren für einen Referendariatsplatz in Thüringen ab? Muss ich mit einer Wartezeit rechnen? Und wie hoch ist eigentlich die Unterhaltsbeihilfe?

Antworten auf diese Fragen und noch viele weitere Informationen findest Du auf unserer Info-Seite zum Rechtsreferendariat in Thüringen!