Eine in Litauen geborene Referendarin aus Konstanz, die das erste Examen mit einem zweistelligen Prädikatsexamen bestand, sollte im Rahmen ihrer Einbürgerung den Einbürgerungstest ablegen, um ihre „Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland“ nachzuweisen. Die Juristin weigerte sich, dieser Aufforderung nachzukommen, und beantragte mit Hinweis auf ihr Staatsexamen eine Befreiung von diesem Test.
Auch wenn es fraglich erscheint, ob man in diesem Fall – so wie der Spiegel in seinem Bericht auf Spiegel-Online – ein „Politikum“ sehen muss, ob es sich Deutschland leisten kann, hochqualifizierte Zuwanderer so zu behandeln, hat sich die Sache inzwischen geklärt: Das baden-württembergische Innenministerium hat die Weisung herausgegeben, „dass Einbürgerungsbewerber mit einem rechts- oder verwaltungswissenschaftlichen Studienabschluss (mindestens 1. Staatsprüfung oder akademischen Grad) vom Einbürgerungstest befreit sind“.