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Das Blog zum Rechtsreferendariat

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REFERENDARIATNEWS
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  Ausgabe 24/2025
Freitag, der 13.06.2025
     

Neuer Personalrat in Hamburg

Seit Anfang Juni ist der neue Personalrat in Hamburg im Amt. Vorsitzende der Interessenvertretung der Hamburger Referendare ist Verena Zähler.

Alle neuen Mitglieder des Personalrats sowie Infos zu Aufgaben, Service und Öffnungszeiten kannst Du unter http://www.referendarrat-hamburg.de einsehen.

Unzulässiger Inhalt im Examen!? – Die Antwort vom GJPA

In der S1-Klausur aus dem Juni-Durchgang gab es in Berlin und Brandenburg eine revisionsrechtliche Zusatzfrage. Die Personalräte hatten daraufhin an das GJPA eine Anfrage geschickt (vgl. dazu diesen RefBlog-Artikel), um zu klären, ob es sich dabei überhaupt um eine zulässige Prüfungsaufgabe handelt.

Sowohl der Personalrat der Berliner Referendare als auch der Personalrat Brandenburg haben nun Folgendes dazu veröffentlicht:

Auf unsere Nachfrage beim GJPA bzgl. der Zusatzfrage in der S1 – Klausur haben wir nun genauere Informationen zu deren Inhalt bekommen. Daraus ergibt sich für uns, dass es sich nicht um eine spezielle Frage aus dem Revisionsrecht handelt, vielmehr hätte man auch einfach fragen können, ob der Ablauf der Hauptverhandlung so korrekt war. Auch der Umfang entsprach dem einer üblichen prozessualen Zusatzfrage. Deshalb stimmen wir mit dem GJPA überein, dass es nach gegenwärtigem Sachstand, keine besonderen Maßnahmen hinsichtlich der Korrektur geben wird.

Für die zukünftigen Examensdurchgänge sind noch folgende Hinweise wichtig:

Allgemein ist anzumerken, dass die Prüfungsordnung Revisionsrecht nicht ausschließt. Lediglich für die Anwaltsklausur gibt es vom GJPA die (weiterhin gültige) Zusage, dass es keine Revisionsklausuren geben wird. Dies schließt revisionsrechtliche Zusatzfragen im Rahmen der Klausur aus staatlicher Sicht nicht aus. Es kann sogar als üblich angesehen werden, dass prozessuale Zusatzfragen in einem späteren Verfahrensstadium angesiedelt sind als die eigentliche Klausuraufgabe (Anklageschrift).

Bewerbung in der Großkanzlei

Viele Referendare nutzen die Anwaltsstation dazu, zumindest einen Teil dieser Station bei einer Großkanzlei zu verbringen, um mal Einblicke in die rechtsanwaltliche Tätigkeit dort zu gewinnen. Zwar ist die Tätigkeit als Rechtsreferendar in der Großkanzlei oftmals arbeitsintensiv. Der Vorteil ist jedoch, dass man möglicherweise mit spannenden Mandaten zu tun hat und für die Tätigkeit ein zusätzliches Gehalt bekommt.

Im Blog von „Statt Aller“ schreibt ein Großkanzleiler, der bei der Einstellung von Referendaren mitentscheiden darf, über Bewerbungen und Bewerbungsunterlagen, wie sie nicht sein sollen. Interessant jedenfalls die Meinung des Autors zum Inhalt der Bewerbungsunterlagen

Keine Illusionen – was interessiert und was im Lebenslauf auffindbar sein sollte, sind Noten. Beim Praktikanten das Abi und die Zwischenprüfung, beim Referendar das Abi und das 1. Examen, beim Associate das 1. und das 2. Examen. „Stationsnoten im Durchschnitt vollbefriedigend“ kommt in der Regel zustande, weil Rechtsanwalt Dosenkohl (Termine nach Vereinbarung) und die Stadtverwaltung Hildesheim 17-18 Punkte gegeben haben. Diesen verräterischen Satz sollte man daher weglassen.

… und zum Foto der Bewerber

Das Foto ist immens wichtig. Kann man gut oder schlecht finden („oh Mann, sind doch nur Äußerlichkeiten“), ist aber so. Die Damen sind meist stilsicher im Hosenanzug mit Bluse abgelichtet. Herren greifen öfter in den Eimer. Es gilt: Grauer Anzug, weißes Hemd, dezente Krawatte (gemustert oder gestreift). Jedes dunkle Hemd sieht nach Mafia aus, jede knallrote Krawatte nach Zuhälter. Motivkrawatten tragen Clowns. Ohne Krawatte ist man Gewerkschaftssekretär oder Frank Plasberg und den schwarzen Anzug trägt man nur, wenn man hinter Ommas Sarg herlatscht.

Und hier geht´s zu den weiteren „Bewerbungs-Tipps“ des Autors…

von Fieldfisher
Du bist eine aufgeschlossene Persönlichkeit, die ihr Können in unserer Gemeinschaft einbringen und entfalten will? Du suchst einen Arbeitgeber, der Dich dabei unterstützt, neben Deiner fachlichen Expertise auch Deine individuellen Stärken weiterzuentwickeln? Als “law firm built around people” legen wir seit jeher großen Wert auf den Menschen hinter dem Beruf. Ob als Anwält:in oder in unseren Business Services: Es sind der Austausch von Expertenwissen und innovativen Ideen sowie die Verknüpfung unserer individuellen Talente, die es uns ermöglichen, hervorragende Arbeit für unsere Mandant:innen zu leisten. Wir freuen uns auf Deine Bewerbung!
Examen im Juli

Heute sind Referendare aus NRW und Hessen ins schriftliche Examen gestartet. Diesen Monat werden die Klausuren in der „klassischen Reihenfolge“ geschrieben, das heißt es beginnt mit den vier zivilrechtlichen Klausuren, dann folgen die beiden Strafrechtsklausuren und zu guter letzt kommen die verwaltungsrechtlichen Aufgaben.

Sobald wir Hinweise auf die Sachverhalte der Klausuren im Netz finden, werden wir Zusammenfassungen davon während oder zum Abschluss des Examensdurchgangs in die Kategorie „Was lief in den Klausuren“ einstellen.

Personalrat 2009/2010 in Schleswig-Holstein

Auf der Homepage des Referendarrats Schleswig-Holstein wurde Ende Mai das offizielle Ergebnis der Personalratswahlen bekannt gegeben. Die Liste der neuen Interessenvertreter kann hier online eingesehen werden. Ob bereits auch eine neue 1. Vorsitzende bzw. ein neurer 1. Vorsitzender bestimmt wurde, wurde allerdings nicht bekannt gegeben.

Ebenfalls auf der Seite des Referendarrats Schleswig-Holstein gibt es eine umfangreiche Übersicht zu den Aufgaben und zur Arbeit des Personalrates.

Modernisierung des Zwangsvollstreckungsrechts

Das Zwangsvollstreckungsrecht ist eines der Rechtsgebiete, die im Referendariat deutlich wichtiger sind und detaillierter besprochen werden als im Studium – so mancher Referendar beschäftigt sich mit diesem Rechtsgebiet im Referendariat auch zum ersten mal überhaupt. In jedem Fall ist es sinnvoll auf dem Laufenden zu bleiben, was Änderungen im Zwangsvollstreckungsrecht angeht.

Laut Pressemitteilung des BMJ wird die Zwangsvollstreckung nun in 2 Punkten modernisiert: Zum einen wird die Informationsbeschaffung des Gläubigers über mögliches Vermögen des Schuldners vereinfacht; zum anderen lässt der Gesetzgeber zukünftig die Internetversteigerung gleichberechtigt zu der kostenintensiveren Vor-Ort-Versteigerung des Gerichtsvollziehers zu. Laut BMJ hat der Bundestag konkret Folgendes verabschiedet:

Sach­auf­klä­rung in der Zwangs­voll­stre­ckung

Die Mög­lich­kei­ten der In­for­ma­ti­ons­ge­win­nung für den Gläu­bi­ger wer­den an den Be­ginn des Voll­stre­ckungs­ver­fah­rens ge­stellt. Künf­tig kann der Ge­richts­voll­zie­her vom Schuld­ner eine Ver­mö­gens­aus­kunft ver­lan­gen, ohne dass ein er­folg­lo­ser Ver­such einer Sach­pfän­dung, d.h. der Pfän­dung von be­weg­li­chen Ge­gen­stän­den im Ei­gen­tum des Schuld­ners vor­an­ge­gan­gen ist. Gibt der Schuld­ner die Ver­mö­gens­aus­kunft nicht ab oder ist nach dem In­halt der Aus­kunft eine Be­frie­di­gung des Gläu­bi­gers nicht zu er­war­ten, ist der Ge­richts­voll­zie­her künf­tig be­fugt, Fremd­aus­künf­te bei den Trä­gern der Ren­ten­ver­si­che­rung, beim Bun­des­zen­tral­amt für Steu­ern und beim Kraft­fahrt-​Bun­des­amt über ein Ar­beits­ver­hält­nis, Kon­ten, De­pots oder Kraft­fahr­zeu­ge des Schuld­ners ein­zu­ho­len.

Zudem soll auch das Schuld­ner­ver­zeich­nis bei den Amts­ge­rich­ten, in dem zah­lungs­un­wil­li­ge bzw. zah­lungs­un­fä­hi­ge Schuld­ner do­ku­men­tiert wer­den, künf­tig durch ein zen­tra­les Voll­stre­ckungs­ge­richt als lan­des­wei­tes In­ter­net-​Re­gis­ter ge­führt wer­den. Die Ein­sicht ist nach wie vor jedem ge­stat­tet, der ein be­rech­tig­tes In­ter­es­se dar­legt, z.B. für Zwe­cke der Zwangs­voll­stre­ckung oder um wirt­schaft­li­che Nach­tei­le ab­zu­wen­den, die dar­aus ent­ste­hen kön­nen, dass Schuld­ner ihren Zah­lungs­ver­pflich­tun­gen nicht nach­kom­men. Ver­mie­ter und Hand­wer­ker kön­nen sich also künf­tig zen­tral In­for­ma­tio­nen über die Kre­dit­wür­dig­keit ihrer po­ten­ti­el­len Ver­trags­part­ner ver­schaf­fen.

Möglichkeit der In­ter­net­ver­stei­ge­rung

Bis­lang ist die Ver­stei­ge­rung von sog. be­weg­li­chen Sa­chen in der Zi­vil­pro­zess­ord­nung als Prä­senz­ver­stei­ge­rung vor Ort durch den Ge­richts­voll­zie­her vor­ge­se­hen. Die dafür not­wen­di­ge An­we­sen­heit von Ver­stei­ge­rer und Bie­ter ist um­ständ­lich und ver­ur­sacht nicht zu­letzt wegen der An­rei­se teil­wei­se hohe Kos­ten. Der Ge­richts­voll­zie­her kann die ge­pfän­de­ten Sa­chen auf an­de­re Art – etwa über das In­ter­net – nur ver­stei­gern, wenn der Gläu­bi­ger oder der Schuld­ner dies be­an­tra­gen. Künf­tig soll die Ver­stei­ge­rung be­weg­li­cher Sa­chen ohne Wei­te­res im In­ter­net er­fol­gen kön­nen und als ge­setz­li­cher Re­gel­fall neben der Prä­senz­ver­stei­ge­rung eta­bliert wer­den.

Prädikatsexamen = Prädikatsanwalt ?!?!
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Das Prädikatsexamen, von vielen angestrebt, von „weniger vielen“ erreicht und hat man es geschafft steht die Arbeitgeberwelt flehend vor der Tür, mit anderen Worten: man ist Spitzenjurist … oder auch nicht…

Es gibt tatsächlich eine Vereinigung deutscher Prädikatsanwälte (VdP), die einen Suchservice zur Vermittlung von hochqualifizierten Rechtsanwälten bietet. Anwälte, die im 2.Staatsexamen ein Prädikat erreicht haben, wenigstens 5 Jahre Berufserfahrung besitzen und eine Fachanwaltsbezeichnung führen, können sich hier registrieren lassen. Als Rechtsratsuchender wird man dann an außerordentlich gute Anwälte vermittelt.

Dafür gab es dann auch für die Vereinigung direkt eine Abmahnung der Rechtsanwaltskammer. Mittlerweile hat das LG Regensburg der Klage der Kammer stattgegeben, mit der Begründung, dass der Begriff „Prädikatsanwalt“ falsche Vorstellungen bei den Rechtssuchenden über die Befähigung der dortigen Anwälte hervorrufe. Es heißt in der Entscheidung, dass Juristen mit Prädikatsexamen „nicht notwendigerweise zu einer exklusiven Gruppe von Spitzenjuristen zählen…“. Da haben wir´s also: Prädikat ist nicht gleich Spitzenjurist!

Nun gut, damit ist zumindest der Ungerechtigkeit genüge getan, dass man in Bayern und Sachsen schon mit einem „befriedigend“ ein Prädikatsexamen erreicht hat.

Erste Sitzungsvertretung!
von

Nachdem die meisten meiner AG-Kollegen bereits kurz nach Ende des Einführungslehrgangs der Strafrechtsstation ihren ersten Auftritt vor Gericht als Staatsanwalt hatten, war nun ich letzte Woche als eine der letzten unserer AG dran!

Einen Tag vor dem Sitzungstag bin ich zunächst einmal zu der Verwaltung gegangen, um mir eine passende Robe zu sichern. Offenbar sind diese immer recht schnell vergriffen oder manche Größen gar nicht vorhanden, da die entsprechenden Roben gerade in der Reinigung sind. Ich hatte aber Glück und habe eine passende Robe ergattert. Ist glaube ich schon mal ganz wichtig gut auszusehen, wenn man schon rechtlich nicht die größte Ahnung von der Strafprozessordnung hat 🙂 Anschließend habe ich mir dann die Akten im Büro des Strafrichters eingesehen, da in den Handakten der Staatsanwaltschaft in der Regel nur die Anklageschrift sowie der BZR-Auszug drin sind. Ich empfehle es auf jeden Fall jedem – egal wie einfach der Fall erscheint -, einen Blick in die Akten zu werfen und sich das Wesentliche rauszuschreiben!

Am nächsten Tag ging es dann früh morgens zum Verhandlungssaal. Nach einer kleinen Foto-Session mit Robe (dieser Moment muss ja festgehalten werden!) stieg die eh schon vorhandene Nervosität, als den Saal eine komplette Schulklasse betrat, die sich die Strafverhandlungen an diesem Tag anschauen wollte! Das war ja klar, dass die sich genau meinen Verhandlungstag und meinen Sitzungssaal aussuchen.

Inhaltlich waren die Verfahren alle nicht allzu schwierig. Es ging um viele Trunkenheitsfahrten, einen Ladendiebstahl und eine BTM-Sache. Alle Sachverhalte waren unstreitig und ohne Überraschungen – noch nicht einmal Zeugen, die spontan im Zuschauerraum aufspringen so wie bei Barbara Salesch 😉 Meine Plädoyers sind dann auch allesamt gelungen, die zu beantragenden Geldstrafen hatte ich vorab sowieso mit meinem Staatsanwalt detailliert besprochen, allerdings ist dann der Strafrichter bei allen Verfahren unterhalb der von mir beantragten Strafen geblieben. Froh war ich nur, dass nicht etwas Unvorhergesehenes passierte und ich nicht zu meinem Staatsanwalt während der Verhandlung musste, um mir beispielsweise eine Einstellung absegnen zu lassen.

Wie so oft, war die Sitzungsvertretung dann doch unspektakulärer als vorab gedacht. Mal sehen, wann ich das nächste Mal ran muss und welche Verfahren dann auf mich warten. Ich werde berichten!

Fragebogen zur Reform der Juristenausbildung
von

Über die Reformen der Juristenausbildung konntet ihr ja schon mehrfach im Refblog Artikel lesen. Die letzte Reform aus dem Jahr 2003, mit dem vorwiegenden Ziel der stärkeren Ausrichtung auf die Rechtsberatung und -gestaltung und Internationalisierung, kann seit einiger Zeit auch von Euch bewertet werden.

 Hierzu gibt es einen Fragebogen, der sich an Absolventen richtet, aber sicherlich auch schon sehr gut von Referendaren in der Anwaltsstation ausgefüllt werden kann. Ihr müsst einfach 11 Fragen zur Juristenausbildung beantworten, was recht schnell geht und möglicher Weise einen guten Effekt haben kann. In Auftrag gegeben hat die Evaluierung die Justizministerkonferenz, die entscheidende rechtspolitische Impulse, was die Weiterentwicklung in Sachen Juristenausbildungsreform angeht, geben kann.

Perspektiven nach dem Examen: Anwaltszuwachs sinkt deutlich
von

Möglicherweise ist das Berufsbild „Rechtsanwalt“ bald schon wieder attraktiver als noch vor einigen Jahren: Die Bundesrechtsanwaltskammer legt jährlich die Mitgliederstatistiken vor und seit einigen Jahren geht der Trend, was den Zuwachs gegenüber dem Vorjahr angeht, stetig nach unten. 1997 bis 2002 hatte die Rechtsanwaltskammer einen Mitgliederanstieg von jährlich um die 6000 Anwälte. Zum Stichtag 01.01.2009 betrug der Jahresanstieg nur noch 3464 Anwälte. Das ist der niedrigste Wert seit 1994; prozentual gesehen sogar der niedrigste seit 1967!

Dies soll aber natürlich nicht darüber hinweg täuschen, dass derzeit immerhin ca. 150.000 Rechtsanwälte in Deutschland zugelassen sind – was einen schon schmunzeln lässt wenn man sieht, wie viele es 1950 waren: etwa 13.000! 🙂

(leider habe ich auf der Seite der Bundesrechtsanwaltskammer nur die Statistik bis 2006 gefunden)

In einer Pressemitteilung vom 16.06.2009 wertet die Bundesrechtsanwaltskammer die Zahlen aus. Die meisten Mitglieder hat hiernach die Rechtsanwaltskammer München, die wenigsten Anwälte gibt es im Bezirk Saarbrücken. Interessant ist auch der Anstieg der „Frauenquote“: 4,55% mehr Anwältinnen als im Vorjahr!