Bis zum Jahr 2007 gab es in Hessen eine besondere Form des Aktenvortrags: Der Sachverhalt des Vortrags wurde den Kandidaten bereits mehrere Tage vor der mündlichen Prüfung zugesandt. Die Prüflinge hatten dann 3 Werktage Zeit, sich mit dem Fall zu beschäftigen und ihren Vortrag vorzubereiten. Diese Form des Aktenvortrags wurde dann 2007 abgeschafft und durch einen klassischen Kurzvortrag (mit Vorbereitung am Tag der mündlichen Prüfung) ersetzt. »»»
Jana Baumann, Wissenschaftliche Mitarbeiterin im Bereich Corporate bei Noerr, hat Ihre Wahlstation in Ihrer Lieblingsstadt London absolviert. In ihrem Erfahrungsbericht erfährst Du mehr über Ihre spannende Zeit in einer der größten Wirtschaftsmetropolen, Tipps für Deine Auslandsstage inklusive.
Ganz bewusst habe ich mich frühzeitig bei Noerr für die Wahlstation in London beworben, da ich die Stadt einfach liebe und das Büro die einzigartige Möglichkeit bietet, zwar englischsprachig, aber doch im deutschen Recht tätig zu werden. Dies rührt daher, dass Noerr mit seinem Londoner Büro gar nicht erst versucht, in Konkurrenz zu den großen englischen Kanzleien zu treten, indem Noerr nun auch im englischen Recht beriete. Vielmehr tritt Noerr ganz bewusst als deutsche Kanzlei auf dem englischen Markt auf und fokussiert sich auf die Beratung englischer Mandanten bei grenzüberschreitenden Transaktionen oder sonstigen Geschäften mit Deutschlandbezug. »»»
Bei uns im Shop verkaufen wir regelmäßig die Vorauflagen der im Examen zugelassenen Kommentare. Aktuell verfügbar ist zB die Vorauflage des HGB-Kommentars Baumbach/Hopt in der 38. Auflage zum Sonderpreis in Höhe von nur 29 € (statt zuvor 49 €). Der Versand ist natürlich kostenlos.
Außerdem verfügbar sind derzeit die Vorauflagen von Kopp/Schenke, Kopp/Ramsauer sowie Meyer-Goßner/Schmitt. Und neben diesen Vorauflagen der Kommentare bieten wir Dir auch eine Vielzahl an (aktuellen) gebrauchten Skripten! Schau mal rein und stöbere nach günstigen Büchern für Deine Referendarausbildung.
Bei uns trifft Legal auf Tech! Technik, anwaltliches Know-How und Innovation sind fest in unserer Kanzlei-DNA verankert. Das macht uns zu einer der führenden Anwaltskanzleien für Inkasso und juristische Mengenprozesse. Das Geheimnis unseres Erfolges sind dabei unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit Engagement und Herzblut unsere Arbeit prägen und sowohl KSP als auch sich selbst ständig weiterentwickeln.
Flache Hierarchien, offene Türen und ein familiäres Miteinander gehören genauso dazu wie die Möglichkeit, eine praxisnahe Ausbildung mit der Bearbeitung examensrelevanter Verfahren zu erhalten. Sie können auf ein Team vertrauen, das Ihnen stets mit Rat und Tat zur Seite steht und Sie nicht ins kalte Wasser wirft – mit unserem Mentoring-Programm haben Sie darüber hinaus immer ein/e erfahrene/n Anwältin bzw. Anwalt als Ansprechpartner/in zur Verfügung. Mit der Übernahme eines Klausurenpaketes für Kaiserseminare und der individuellen Absprache Ihrer Arbeitszeiten unterstützen wir Sie gerne auf Ihrem Weg zum Examen - und nach dem Examen freuen wir uns, mit Ihnen gemeinsam zu schauen, ob ein Berufseinstieg bei KSP passen könnte. Viele unserer heutigen Anwältinnen und Anwälte haben uns bereits im Referendariat schätzen gelernt!
Landgericht Bremen – Rechtsreferendare führten an zwei Hauptverhandlungstagen das Protokoll, nicht so wie sonst ein Urkundsbeamter der Geschäftsstelle. Sie befanden sich im strafrechtlichen Ausbildungsabschnitt, nachdem sie die Zivilstation schon absolviert hatten. Damit sie dem Protokollieren gewachsen waren, wurden sie zuvor theoretisch und praktisch eingewiesen.
Nun wandten sich die Angeklagten gegen ihre Verurteilung, da ein Verstoß gegen §§ 226 Abs. 1, 338 Nr. StPO vorliege. Denn die Hauptversammlung sei nicht in ununterbrochener Gegenwart eines Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erfolgt. »»»
Felix Rauscher hat seine Wahlstation in der Konzernrechtsabteilung der MAHLE GmbH in Stuttgart absolviert und uns einen Bericht hierzu zukommen lassen, den wir natürlich gerne für alle Referendare veröffentlichen, die noch auf der Suche nach einer interessanten Wahlstation sind!
Für eine erfolgreiche Absolvierung des Referendariats ist die gelungene Wahl der Ausbildungsstationen eine nicht zu unterschätzende, essentielle Voraussetzung. Der vorliegende Erfahrungsbericht zeigt, dass der Gang in ein Industrieunternehmen eine mehr als sinnvolle Ergänzung zu den herkömmlichen Stationen in einer Kanzlei oder einer Behörde sein kann.
Die Wahlstation nimmt innerhalb der Stagen des Referendariats einen ganz besonderen Platz ein, ist sie doch die erste und einzige Station, in der man vom ewigen Examens-Vorbereitungs-Druck befreit ist. Kein „Könnte ich bitte nur 3 Minuten am Tag arbeiten?“ oder „Könnte ich zur Examensvorbereitung 10 Monate frei bekommen?“ mehr. Endlich. Die Wahlstation bietet erstmals die Möglichkeit, seine Fähig- und Fertigkeiten in einem Unternehmen, einer Kanzlei oder an anderer Stelle einzubringen, ohne dies zu einer Alibi-Veranstaltung verkommen zu lassen. »»»
clavisto-Talent Sandra Kühn über ihr Referendariat bei Weil: Vor dem Referendariat hatte ich noch keine Erfahrungen zur Tätigkeit in einer Großkanzlei gesammelt. Umso mehr freue ich mich im Nachhinein, dass ich meine Anwaltsstation im Münchener Office von Weil, Gotshal & Manges im Bereich Litigation absolvieren durfte.
Während der Zeit in der Kanzlei wurde ich in eine Vielzahl spannender Projekte eingebunden. Dabei reichten die Arbeitsaufträge von kniffligen Rechercheaufgaben bis hin zum Entwurf von Klagen und der intensiven Mitarbeit an Schriftsätzen aller Art. Egal ob ich die Aufgaben allein oder in Zusammenarbeit mit Associates oder anderen Referendaren erledigte, nie war es ein Problem, wenn einmal eine Frage aufkam. Stets erhielt ich von allen Mitarbeitern freundliche Unterstützung, falls ich einmal Hilfe benötigte.
Gleichzeitig durfte ich aber auch an Telefonkonferenzen mit Mandanten, Besprechungen mit dem Frank- furter Büro der Kanzlei sowie Verhandlungen vor dem Landgericht München teilnehmen. »»»
Wir hatten in den RefNews bereits desöfteren darüber berichtet, dass die Einführung eines Teilzeit-Referendariats geplant ist. Nachdem erste Anstrengungen in diese Richtung letztlich nicht umgesetzt wurden, hat das Bundesjustizministerium nun einen Referentenentwurf vorgelegt, der diese Reformbestrebung wieder aufgreift. Die dazu erforderlichen Änderungen des Deutschen Richtergesetzes sind enthalten in Artikel 2 des „Gesetzes zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften“.
Geplant ist es zu ermöglichen, den Vorbereitungsdienst in Teilzeit zu absolvieren. Der regelmäßige Dienst wird hierfür um ein Fünftel reduziert. Die Dauer des Vorbereitungsdienstes in Teilzeit beträgt dann statt zwei Jahre insgesamt zweieinhalb Jahre. »»»
Sowohl im Referendarbuchladen als auch im Juristenkoffer.de-Shop findest Du die Vorauflagen der Kommentare für die Referendarausbildung bei Gericht zum günstigen Preis.
Nachdem wir zwischenzeitlich ausverkauft waren, ist nun wieder das Strafrechtsangebot online: Die Vorauflage des Fischer in der 66. Auflage 2019 sowie der Meyer-Goßner/Schmitt in der 62. Auflage 2019 zum Preis von nur 69 € (statt 78 € bei Einzelkauf)!
Außerdem ist gerade erhältlich: Die Vorauflage des Baumbach/Hopt in der 38. Auflage 2018.
Das Diesel-Urteil des BGH wird in den nächsten Wochen und Monaten in den mündlichen Prüfungen rauf und runter geprüft werden. Obwohl es – wenn wir das an dieser Stelle so sagen dürfen – moralisch mehr als gerechtfertigt ist, dass VW einen „auf den Deckel“ bekommen hat, so muss ein Gericht – und auch ein Prüfling in der mündlichen Prüfung – gut begründen können, warum dies nach dem Gesetz auch so richtig ist. Und dies ist in den Diesel-Fällen gar nicht mal so einfach. Ein Grund mehr, warum sich die Entscheidungen zum Abgas-Skandal perfekt für mündliche Prüfungen eignen.
Dieser Fall des Monats, der ab sofort auf der Seite protokolle-assessorexamen.de abrufbar ist, ist eine Pflichtlektüre für alle, die demnächst mündliche Prüfung haben!
Nach dem Ranking zu den Durchfallquoten im Jahr 2018 gibt es heute das Ranking über die Anzahl derjenigen, die das 2. Staatsexamen mit einem Prädikat abgeschlossen haben.
Insgesamt wurden im Jahr 2018 ein paar mehr Prädikate vergeben als noch 2017. Der Bundesdurchschnitt stieg um 0,8 % von 18,7 % auf 19,5 %.
Das Ranking in Bezug auf die Anzahl an Prädikatsexamina („vollbefriedigend“ oder besser) sieht folgendermaßen aus: »»»





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