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  Ausgabe 18/2026
Mittwoch, der 29.04.2026
     

 / Was lief in den Klausuren

Examenstermin März: 2. Verwaltungsrechtsklausur

von

Auch heute lief in NRW eine Klausur zum einstweiligen Rechtsschutz, diesmal aus Anwaltssicht:

[…] Stichwort: Auflagen gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 GastG zu Gaststättenerlaubnis, um die Durchführung von Flatrate-Partys zu verhindern. Mandant will schnelles Vorgehen = einstweiliger Rechtsschutz gemäß § 80 V VwGO.

Quelle: Jurawelt-Forum

Ein Beschluss des VG Berlin aus dem November 2007, der genau diesen einstweiligen Rechtsschutz gegen eine Auflage, Flatrate-Partys nicht zu bewerben, behandelt, ist hier abrufbar. Ob die Klausur inhaltlich diesem Beschluss nachgebildet war, können wir allerdings nicht beurteilen.

Der Artikel wurde am 13. März 2009 von veröffentlicht. Michael ist ein ehemaliger Referendar aus NRW.