Das Buch „Öffentliches Recht im Assessorexamen“ von Roland Kintz ist in der JuS-Schriftenreihe erschienen. Das Buch ist im Refendarbuchladen erhältlich.
Der Autor ist Richter am Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstraße. Seine Nähe zur juristischen Ausbildung hat er als nebenamtlicher Arbeitsgemeinschaftsleiter für Rechtsreferendare sowie als Lehrbeauftragter an der renommierten Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer erlernt.
In seinem Werk behandelt er umfassend das für das Assesorexamen erforderliche Prüfungswissen im Öffentlichen Recht. »»»



Hier ein Artikel, wer eigentlich Ferdinand O. Kopp war.
In der Legal Tribune Online ist ein interessantes Interview mit einem Referendar erschienen, der derzeit im Rahmen seines Vorbereitungsdienstes beim Bundesverfassungsgericht arbeitet.
Das Ecologic Institut bearbeitet als gemeinnützige Forschungseinrichtung relevante gesellschaftspolitische Fragestellungen der Nachhaltigkeits-forschung und ein großes Spektrum der Umweltthemen. Wir agieren unabhängig von politischen Parteien, Wirtschaftsinteressen und externen Organisationen. Seit der Gründung 1995 sind wir international eng vernetzt und Teil des Ecological Research Networks sowie von Think Sustainable Europe. Etwa 100 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen arbeiten in internationalen und interdisziplinären Projektgruppen. Dazu gehört ein Team von fünf auf Umweltrecht spezialisierten Juristen.
Bei uns erwartet Sie:
*die Mitarbeit an interdisziplinären Forschungsvorhaben im Bereich Umweltrecht und –politik auf der nationalen, europäischen und internationalen Ebene
*Kennenlernen der Arbeit einer international tätigen Nichtregierungsorganisation
*die Betreuung durch deutsche Volljuristen mit Schwerpunkt im nationalen, europäischen und internationalen Umweltrecht
*eine angenehme Arbeitsatmosphäre in einem internationalen und interdisziplinären Team
*flexibles, familienfreundliches Arbeitsumfeld
Der Kopp/Ramsauer ist in den meisten Bundesländern im schriftlichen Examen des 2. Staatsexamens als Hilfsmittel zugelassen. Dementsprechend sollte man auch im Vorfeld des Examens diesen Kommentar bereits zur Bearbeitung der verwaltungsrechtlichen Übungsklausuren nutzen. Hierbei reicht – wie bei allen Kommentaren – die günstigere Vorauflage vollkommen aus, da die Übungsklausuren, die bei Gericht geschrieben werden, einige Jahre alt sind.
Vor kurzem ist der VwGO-Kommentar in Neuauflage erschienen. Die 

Mittlerweile ist einige Zeit vergangen, seit ich meinen letzten Stationsbericht hier gepostet habe. Meine Verwaltungsstation habe ich beim Rechtsamt verbracht. Und irgendwie musste ich mich dazu „zwingen“, endlich den versprochenen Beitrag dazu zu verfassen. Vielleicht weil es nicht gerade die aufregendste meiner Stationen war. Das mag nun schlimmer klingen, als es tatsächlich war. Denn die Themen, mit denen ich zu tun hatte, waren durchaus breit gefächert.
Die Strafstation bei der Staatsanwaltschaft ist mittlerweile zu Ende gegangen und die Verwaltungsstation hat begonnen. Zum Ende der Strafstation haben wir in der Arbeitsgemeinschaft mit unserem AG-Leiter Aktenvorträge geübt, die auch bewertet wurden. Insgesamt empfand ich diese Übungsmöglichkeit trotz des damit doch auch verbundenen Prüfungsdrucks als gut. Denn je häufiger man einen solchen Vortrag hält, umso mehr wird es zur Routine.
Zum 1.1.2015 ist in Niedersachsen das neue Justizgesetz (NJG) in Kraft getreten. Im neuen Niedersächsischen Justizgesetz sollen die Vorschriften über die Organisation der Justiz einheitlich zusammengefasst werden, so dass vierzehn bisher bestehende Gesetze aufgehoben werden können. Besondere Bedeutung hat dabei, dass das Nders. AGVwGO auch im neuen Justizgesetz aufgeht. Soweit ersichtlich gehen damit aber keine grundlegenden inhaltlichen Änderungen einher.
Hallo zusammen, nun habe ich schon wirklich lange Zeit nichts mehr von meinem Referendariat berichtet und heute möchte ich einen kurzen Rückblick zu meiner Verwaltungsstation schreiben.
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