…denn das könnte schwerwiegende Konsequenzen haben! Dies musste eine Referendarin erfahren, die mit der Note in ihrem Stationszeugnis unzufrieden war. Ihr ausbildender Staatsanwalt hatte ihre Leistung mit einem „befriedigend“ bewertet.
Damit war die Referendarin jedoch ganz offensichtlich nicht einverstanden. Sie entschied sich, ihrem Ausbilder eine E-Mail zu schreiben, was letztlich dazu führte, dass sie nun erst einmal keine Anwaltszulassung bekommt. Denn der Text der E-Mail hatte es laut FAZ online in sich! »»»