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  Ausgabe 19/2024
Donnerstag, der 09.05.2024
     

 / NRW / Strafrechtsstation

Die Ausbildung bei der Staatsanwaltschaft, oder: Licht und Schatten

von

Mittlerweile ist die Strafrechtsstation vorbei und ich möchte ein Fazit zur Ausbildung in dieser Station ziehen.

Die Einzelausbildung

Zuerst die gute Nachricht: Alle aus unserer AG wurden wie gewünscht der Staatsanwaltschaft zugewiesen. Das ist nicht immer selbstverständlich. Ich hatte von Referendaren an anderen Gerichten gehört, dass die Plätze bei der StA unter Umständen rar gesät und heiß begehrt sein können. Da ich unbedingt zur Staatsanwaltschaft und nicht zum Strafrichter wollte, hatte ich daher im Vorfeld schon ein bisschen Sorge, dass daraus vielleicht nichts werden könnte. Meine Bedenken waren zum Glück aber völlig unbegründet. Wir wurden bereits zu Beginn des Referendariats darauf hingewiesen, dass grundsätzlich alle Referendare der Staatsanwaltschaft zugewiesen werden. Sollte mal nicht genug Platz sein, wird das vorher mitgeteilt, damit sich eventuell Freiwillige melden können. Und wer unbedingt zum Richter will, kann das auch beantragen.

Wir waren am ersten Tag alle sehr gespannt auf unsere Einzelausbilder und deren Zuständigkeit. Bei uns ist eine Zuweisung zu einem bestimmten Staatsanwalt oder in eine bestimmte Abteilung nämlich nicht möglich. Mit meinem Los war ich mehr als zufrieden.

Ich bin zwar nicht in einer allgemeinen Abteilung gelandet. Meine Staatsanwältin bearbeitete aber auch einen Teil Allgemeine Strafsachen und gab mir nur Ermittlungsakten aus diesem Bereich. Damit war ich sehr glücklich, denn die übrigen Ermittlungsverfahren füllten teilweise mehrere Umzugskartons. 😉

Ich habe zwar nicht viele Akten bearbeitet. Sie waren aber immer interessant. Als erste Akte hatte ich einen Wohnungseinbruchsdiebstahl mit anschließendem mehrfachem Computerbetrug durch Einsetzen der erbeuteten Kreditkarten. Die Akte war recht umfangreich mit Fotos von der Wohnung und den Geldautomaten, einer ergebnislosen Wohnungsdurchsuchung bei einem der beiden Beschuldigten und, und, und… Weil die beiden Täter erst bei dem Einsatz der Kreditkarten erwischt wurden, musste ich bei der Anklage wegen des Wohnungseinbruchsdiebstahls ermitteln, ob wirklich hinreichender Tatverdacht vorliegt. Das hat zwar einige Zeit in Anspruch genommen, mir aber richtig viel Spaß gemacht.

Die übrigen Ermittlungsverfahren waren nicht so umfangreich, aber ebenso interessant. Insgesamt habe ich fünf Arbeiten abgegeben. Verglichen mit meinen Kollegen, die teilweise mehr als doppelt so viele Arbeiten anfertigen mussten, habe ich von meiner Staatsanwältin wirklich wenige Akten bekommen. Dass es so wenige waren, hing zum einen damit zusammen, dass sie nicht so viele ausbildungsrelevante Verfahren hatte, zum anderen hatte ich ihr auf Nachfrage gesagt, dass ich kein gesteigertes Interesse am Strafrecht habe.

Im Nachhinein bin ich sehr glücklich darüber, ihr so ehrlich geantwortet zu haben. Sie hat sich trotzdem immer ausreichend Zeit für mich genommen, meine Fragen gut und verständlich beantwortet und tolle Akten für mich ausgesucht. Fünf Akten waren auch völlig ausreichend. Hätte ich mehr bekommen, wäre die Zeit neben dem Sitzungsdienst ganz schön knapp geworden.

Die Arbeitsgemeinschaft

Die Arbeitsgemeinschaft dagegen war leider nicht so gut, wie ich es mir erhofft hatte. Wir hatten zwar die Gelegenheit, bei einer Obduktion dabei zu sein und konnten auch eine JVA besuchen. Abgesehen von der Organisation dieser Termine war unser AG-Leiter meiner Meinung nach allerdings ziemlich unmotiviert. Und dass, obwohl er regelmäßig Arbeitsgemeinschaften betreut.

Die fehlende Motivation ließ sich vor allem am Unterrichtsstil erkennen. Während uns anfangs der Ablauf einer Verhandlung in allen Details, teilweise sogar mehrfach, geschildert wurde, wurden die übrigen prozessualen Themen eher oberflächlich und didaktisch nicht unbedingt sinnvoll behandelt. Ich erinnere mich noch ziemlich gut daran, wie wir ganz zu Anfang eine Verfügung schreiben sollten. Keiner von uns hatte eine Ahnung davon, wie eine Verfügung aussieht. Die Station hatte gerade erst angefangen, bisher kannten wir nur den Ablauf einer Verhandlung und von unseren Einzelausbildern hatten wir auch noch keine Akten zur Bearbeitung bekommen. Da saßen wir also völlig ahnungslos und klaubten uns irgendetwas zusammen… Das Ergebnis war nicht unbedingt praxis- geschweige denn examenstauglich.

Dass wir Themen ohne Vorbesprechung und meistens ohne Vorwissen bearbeiteten, hatte in dieser Station unglücklicherweise irgendwie System. Klar, Referendariat bedeutet auch Selbststudium, aber relativ treffsicher wurden meist Themen behandelt, mit denen sich noch keiner von uns befasst hatte. Unser AG-Leiter teilte meistens die Unterlagen aus, verschwand in der Zwischenzeit und kam erst zur Besprechung wieder. Wegen der fehlenden Vorbereitung zog sich die Besprechung dann oft – nicht nur gefühlt – endlos in die Länge. Insgesamt war der Lerneffekt also eher gering.

Ich glaube letztlich waren nicht nur wir, sondern auch er froh, dass die drei Monate vorbei waren.

In meinem nächsten Bericht werde ich über meine Erfahrungen bei der Sitzungsvertretung schreiben. Da ich fast jede Woche eingeteilt worden bin, habe ich eine ganze Menge davon. 🙂

Bis dahin,

Carina

Der Artikel wurde am 23. Januar 2015 von veröffentlicht. Carina absolvierte ihr Referendariat in Nordrhein-Westfalen.