Die zweite Station im juristischen Referendariat ist die beim Staatsanwalt. In Nordrhein-Westfalen ist geregelt, dass diese Station bei einem Mangel an vorhandenen Plätzen auch gegen eine Station beim Strafrichter getauscht werden kann. Normalfall bleibt aber die Ausbildung bei einem Staatsanwalt. Dies bietet sich in der Praxis natürlich auch an, da die strafrechtlichen Klausuren im zweiten Staatsexamen zumeist auch aus der Perspektive der Staatsanwaltschaft gestellt werden.
Das Buch „Sitzungsdienst des Staatsanwalts“ ist beim C.H.Beck-Verlag erschienen. Es handelt sich nach eigener Beschreibung um ein Kompaktwerk, das eine Einführung in den staatsanwaltschaftlichen Sitzungsdienst geben will. Dieser selbst gestellten Anforderung wird das Buch durchaus gerecht. »»»



Das Referendariat ist die nächste Station nach dem Studium und trotz der anstrengenden Examensvorbereitung möchte man sich auf die neuen Anforderungen vorbereiten. Zum lockeren Einstieg hilft das hier vorgestellte neue Buch 99 Tipps & Hinweise für ein erfolgreiches Rechtsreferendariat. Anstatt gleich mit dicken Lehrbüchern oder mit Skripten zu starten, bekommt man eine kleine Bedienungsanleitung Rund ums Referendariat. Angefangen bei der richtigen Wahl des Ausbildungsortes bis zu der Zeit nach dem zweiten Examen wird alles abgedeckt. Dabei werden sowohl Tipps zur Vorbereitung im Allgemeinen aber auch für jede einzelne Pflichtstation des Referendariats gegeben. Das Buch ist zur Vorbereitung für Referendare aller Bundesländer geeignet, da die jeweiligen Länderunterschiede sowie Besonderheiten dargestellt werden.
Das Buch „Öffentliches Recht im Assessorexamen“ von Roland Kintz ist in der JuS-Schriftenreihe erschienen. Das Buch ist 
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Die Vorbereitung auf die Prüfungen im Assessorexamen sollte möglichst früh beginnen. Schon zu Beginn des Referendariats empfiehlt es sich, über die Anforderungen Bescheid zu wissen und sich den Stoff anzueignen. Das hier vorgestellte Buch soll typisches Klausurwissen behandeln. Grundlage ist die von den Autoren vorgenommene Auswertung bereits gelaufener Examensklausuren im Strafrecht.
Zur Vorbereitung auf das Assessorexamen reicht die praktische Ausbildung z.B. bei Gericht und der Besuch der Arbeitsgemeinschaft nicht aus. Wie auch beim Referendarexamen kommt es auf die Übung bei den schriftlichen Klausuren an. Vermehrt greifen Rechtsreferendare daher zu Klausurenkursen, Übungsbüchern und Skripten.
Das hier vorgestellte Skript behandelt examensrelevantes Wissen für das Assesorexamen im Bereich der rechtsgestaltenden Anwaltsklausuren. In vier Schritten wird der Leser an die Bearbeitung eines solchen Klausurentyps heran geführt.
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