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  Ausgabe 19/2026
Samstag, der 09.05.2026
     

Alle Artikel der Kategorie "Niedersachsen"

Niedersachsen: Verbesserungsversuch wird eingeführt!

Auch in Niedersachsen ist nun zum 01.09.2009 die Einführung eines Verbesserungsversuchs geplant. Dies geht zum einen aus einer entsprechenden Pressemitteilung des Niedersächsischen Justizministeriums und zum anderen aus dem Gesetzentwurf zur Änderung des niedersächsischen Justizausbildungsgesetzes hervor.

Voraussetzungen nach § 19 JAG n.F.

Nach dem neue § 19 des „Niedersächsischen Gesetzes zur Ausbildung der Juristinnen und Juristen“ gilt für die Wiederholung zur Notenverbesserung Folgendes:

  • Der Antrag auf Zulassung zum Verbesserungsversuch ist innerhalb einer Frist von 3 Monaten nach Bekanntgabe des Bestehens des Erstversuchs zu stellen.
  • Die Prüfung ist vollständig zu wiederholen, eine Anrechnung von Teilleistungen des Erstversuchs ist nicht möglich.
  • Zudem wird klargestellt, dass der Verbesserungsversuch außerhalb des öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses stattfindet; man erhält also während dieser Zeit keine Unterhaltsbeihilfe.

Kosten des Verbesserungsversuchs

Auch Infos zu den Kosten finden sich in dem Gesetzentwurf. Die Kosten werden danach grundsätzlich 400 € betragen. Man erhält jedoch einen Teilbetrag der Gebühr zurück, wenn man vor Abschluss des Prüfungsverfahrens zurücktritt:

  • Tritt man noch vor Beginn der Klausuren zurück, werden 370 € der gezahlten Gebühr erstattet;
  • Erfolgt der Rücktritt nach Beginn der ersten Klausur, aber noch vor der mündlichen Prüfung, erhält man immerhin noch eine Erstattung in Höhe von 150 Euro.

Übergangsregelung des § 23 JAG n.F.

Wichtig für alle, die bereits Referendare in Niedersachsen sind, ist natürlich noch die Übergangsregelung in § 23 Abs. 3 des Gesetzes: Danach besteht die Möglichkeit zur Notenverbesserung im zweiten Examen für diejenige nicht, die vor dem 01.09.2007 in den Vorbereitungsdienst eingetreten ist.

Ausnahmefall: Mecklenburg-Vorpommern

Wenn in Niedersachsen der Notenverbesserungsversuch wie geplant zum 01. September eingeführt wird, dann ist fast überall der Wiederholungsversuch im zweiten Examen möglich. Unserer Kenntnis nach hat dann nur noch MV keine dementsprechende Regelung.

Keine Chance als Proberichter in Niedersachsen

Aufgrund von Steuerausfällen hat Niedersachsens Finanzminister Hartmut Möllring neben einem radikalen Sparkurs auch einen Einstellungsstopp angekündigt. Dies betrifft zwar nicht die (angehenden) Referendare, die demnächst in Niedersachsen ins Referendariat starten wollen. Denn die Einstellung von Referendaren ist ausdrücklich von dieser Maßnahme ausgenommen:

„[…] Lehrkräfte werden von dem Einstellungsstopp ausgenommen. Ebenso dürfen Beamtenanwärter, Referendare und andere Auszubildende eingestellt werden.“

Allerdings umfasst der Einstellungsstopp auch die Richtereinstellung  in Niedersachsen. Momentan ist es also nicht sinnvoll, sich in Niedersachsen für den Staatsdienst zu bewerben.

Infos darüber, wie die Einstellungssituation in den Bundesländern grundsätzlich aussieht und welche Noten man in den Examina erreicht haben muss, um überhaupt eine Chance auf die Einstellung als Richter auf Probe zu haben, findest Du bei unseren Übersichtsseiten zur Richtereinstellung!

Unser Tipp für alle, die Richter oder Staatsanwalt werden wollen:

DAS „INSIDER-DOSSIER“ – RICHTER / STAATSANWALT WERDEN

Möchte man als Richter oder Staatsanwalt arbeiten, muss man sich auf die Bewerbung und das folgende Vorstellungsgespräch beim Gericht bzw. Justizministerium optimal vorbereiten.

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» Informationen zu den tatsächlichen Einstellungsvoraussetzungen vieler Bundesländer,
» nützliche Hinweise zum Bewerbungsverfahren sowie insbesondere
» detaillierte Protokolle von Juristen, die bereits ein solches Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.

Sichere Dir jetzt das Insider-Dossier und erreiche so das Ziel, Richter bzw. Staatsanwalt zu werden! Alle Infos zum Insider-Dossier findest Du auf dieser Seite.

Panne im 2. Examen in Niedersachsen

Seit gestern schreiben die Referendare aus Niedersachsen die Klausuren zum zweiten Examen. Dabei gab es gleich bei der ersten Klausur eine Panne:

Seite 5 hat in der Akte gefehlt. Wir haben eine Schreibzeitverlängerung von einer halben Stunde bekommen, weil die uns erst gefaxt werden mußte.

Ob davon alle Klausurorte betroffen waren oder der Fehler nur an einem einzigen Klausurort auftrat, ist uns nicht bekannt.

Sofern wir Hinweise auf die Sachverhalte der Klausuren aus Niedersachsen oder aus den anderen Bundesländern, die dann ab nächster Woche starten, im Netz finden, werden wir diese dann wie immer in der Kategorie Was lief in den Klausuren veröffentlichen.

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Das Referendariat in Niedersachsen im Überblick!

Wie läuft das Bewerbungsverfahren für einen Referendariatsplatz in Niedersachsen ab? Muss ich mit einer Wartezeit rechnen? Und wie hoch ist eigentlich die Unterhaltsbeihilfe?

Antworten auf diese Fragen und noch viele weitere Informationen findest Du auf unserer Info-Seite zum Rechtsreferendariat in Niedersachsen!