Rechtsgrundlage der Beratung durch Verbände
Zwar ist es richtig, dass Rechtsberatung grundsätzlich ausgebildeten Juristen vorbehalten ist, allerdings dürfen auch Berufs- und Wirtschaftsverbände bei entsprechender personeller, sachlicher und finanzieller Ausstattung und Eignung ihre Mitglieder und angeschlossenen Organisationen in rechtlichen Angelegenheiten beraten. Das ergibt sich aus dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG). »»»