Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat am 03.11.2021 ein Änderungsgesetz zum Juristenausbildungsgesetz des Landes beschlossen. Die Änderungen betreffen wichtige Regelungen zum Ablauf des Studiums, des Vorbereitungsdienstes sowie der beiden Staatsprüfungen. Viele Änderungen betreffen Jurastudenten – so zB die Abschaffung des Abschichtens, die Abschaffung des Vortrags im ersten Staatsexamen sowie die Reduzierung der Kosten für den Notenverbesserungsversuch. In diesem Beitrag möchten wir aber ausschließlich auf die Änderungen eingehen, die den juristischen Vorbereitungsdienst sowie das 2. Staatsexamen betreffen. »»»
Für zukünftige Rechtsreferendare in Bayern gibt es durch zahlreiche Änderungen der Ausbildungs- und Prüfungsordnung (JAPO) neue Regelungen, die insbesondere das zweite Staatsexamen betreffen. Vorab: Von diesen Änderungen betroffen sind die Referendare, die ab dem Klausurdurchgang 2022/1 ihre Klausuren schreiben (Zeitraum vom 13.06.2022 – 24.06.2022).
Änderungen im Pflichtstoff-Katalog:
Der Pflichtprüfungsstoff der Zweiten Juristischen Staatsprüfung wird entsprechend der Empfehlungen des Fachausschusses der Justizministerkonferenz zur Koordinierung der Juristenausbildung etwas reduziert (vgl. § 58 Abs. 2 JAPO). Ziele dieser Änderung sind die „Steigerung der länderübergreifenden Vergleichbarkeit“ sowie die Entlastung der Rechtsreferendare. Betroffen von dieser Änderungen sind auch die Berufsfelder, die von den Referendaren gewählt werden müssen und die im Rahmen der mündlichen Prüfung geprüft werden. »»»
Eine Rechtsreferendarin, die im Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf ihren juristischen Vorbereitungsdienst leistet, kann nicht unter Hinweis auf eine Gefährdung ihrer Eltern, mit denen sie in Haushaltsgemeinschaft lebt, verlangen, von der Präsenzpflicht in der Arbeitsgemeinschaft befreit zu werden. Das hat die 10. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf mit Beschluss vom gestrigen Tage entschieden und den Antrag der Referendarin, den Präsidenten des Oberlandesgerichts im Eilverfahren zu einer derartigen Befreiung zu verpflichten, abgelehnt.
Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt, der Antrag sei bereits unzulässig, weil die Antragstellerin es versäumt habe, vor Anrufung des Gerichts beim OLG-Präsidenten die Befreiung von der Anwesenheitspflicht zu beantragen. »»»

Die wöchentliche Radiosendung des SWR1 „Radioreport Recht“ ist die einzige Radiosendung in Deutschland, die über das Aktuellste im Bereich der Justiz informiert. Immer Dienstags von 22.05 bis 22.20 Uhr wird von der SWR Redaktion Recht und Rechtspolitik in Karlsruhe über die neusten und wichtigsten Urteile von Bundesgerichtshof und Bundesverfassungsgericht berichtet. So erfahrt Ihr in 15 Minuten das Neuste rund um Verfassung, Gesetze und Rechtsprechung. »»»
Nach den verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen zum Verbot des Tragens von Rockerkutten gibt es nun eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hierzu. Aus Erfahrung wissen wir, dass das Thema Kuttenverbot gerne von Prüfern in der mündlichen Prüfung im 2. Examen aufgegriffen wird. Dies wird so auch beim Beschluss des BVerfG sein, gerade weil der Beschluss auch noch weitere interessante Rechtsfragen enthält, über die man diskutieren kann.
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Aufgrund der aktuellen Situation ist Lernen zu Hause angesagt. Das „AssRep“ hat dazu ein spezielles Angebot für Referendare:
„Wir haben für Referendare einen sehr aufwendigen Online-Kurs produziert, mit dem sie sich – von zu Hause – auf die Staatsanwaltsklausur vorbereiten können. Wegen des Coronavirus haben wir uns dazu entschieden, den Kurs für die Hälfte des regulieren Kurspreises, mithin für 10 € anzubieten. Mehr Informationen erhalten Sie unter www.assrep.de.“
Der Gutschein-Code lautet: #wirbleibenzuhause
Es ist wieder an der Zeit, Euch einen Überblick über die aktuell gezahlten Unterhaltsbeihilfen aller Länder zu geben. Denn ein paar Zahlen haben sich in den letzten Monaten doch geändert.
Die letzten Erhöhungen der Unterhaltsbeihilfe fanden im Saarland, in Brandenburg, Sachsen und Rheinland-Pfalz statt.
In unserem Ländervergleich findet Ihr alle Gehälter nochmal grafisch dargestellt.
In unserem Forum wird bereits spekuliert, ob das Coronavirus Auswirkungen auf die anstehenden Examensdurchgänge haben könnte. Und mit aller Vorsicht: Angeblich hat sich die Justizverwaltung gegenüber dem Tagesspiegel (dort Meldung 5. März 2020 14:24) folgendermaßen geäußert:
„Schniefnasen vom Juristischen Staatsexamen ausgeschlossen
Auch die Justizverwaltung zieht Konsequenzen aus der sich steigernden Zahl der Corona-Infizierten in Berlin und schließt Examenskandidatinnen und -kandidaten von der in der kommenden Woche anstehenden Prüfung für das Zweite Juristische Staatsexamen aus. „Wer schnieft, schreibt nicht“, sagte der Sprecher der Justizverwaltung »»»
Es gibt Neuigkeiten von dem Fall Brian E., der aktuell noch als Rechtsreferendar im LG Chemnitz tätig ist und wegen Landfriedensbruch verurteilt wurde. Die Berufung des Mannes wurde verworfen und die Bewährungsstrafe von einem Jahr und 4 Monaten von der zweiten Instanz bestätigt.
Nach § 34 IV SächsJAPO müsste der Referendar nun aus dem juristischen Vorbereitungsdienst ausscheiden.
Die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst ist zu versagen, solange gegen den Bewerber eine Freiheitsentziehung vollzogen wird. Sie ist in der Regel zu versagen, wenn der Bewerber wegen einer vorsätzlich begangenen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr rechtkräftig verurteilt und die Strafe noch nicht getilgt worden ist. »»»
Das im Oktober 2019 erschienene Buch „Urteil: ungerecht – Ein Richter deckt auf, warum unsere Justiz versagt“ sorgt derzeit für heiße Diskussionen. Dieser Richter, der Autor Thorsten Schleif, ist selbst momentan Vorsitzender des Schöffengerichts und Jugendrichter am Amtsgericht Dinslaken. Seit 2007 ist er nun schon, nach seinem Studium der Rechtswissenschaften, als Richter in NRW tätig. Für rund 4,5 Jahre war er alleiniger Haftrichter für die Amtsgerichte in Dinslaken und Wesel. Rechtsreferendare werden unter anderem von ihm ausgebildet. »»»