Wir haben in den letzten Monaten darüber berichtet, dass immer mehr Länder nun auch rechtsgestaltende Klausuren im 2. Examen stellen wollen, um das Assessorexamen praxisnäher zu gestalten. Denn in der Praxis muss sich ein Anwalt oftmals mit der Erstellung von Verträgen oder der Prüfung von AGB beschäftigen.
In einem Schreiben von Ende November 2013 weist nun auch das LJPA Rheinland-Pfalz darauf hin, dass ab 2014 Kautelarklausuren gestellt werden.
Konkret heißt es:
Ab dem Jahr 2014 werden in der zweiten juristischen Staatsprüfung auch zivilrechtliche Anwaltsklausuren mit rechtsgestaltenden Elementen […] gestellt werden. […]
Der praktische kann z.B den Entwurf eines Forderungsschreibens, die Erarbeitung eines außergerichtlichen Einigungsvorschlags, die Ausübung eines Gestaltungsrechts oder die Erstellung / Überarbeitung von Verträgen /Vertragsteilen oder AGBs zum Gegenstand haben.
Auch die Referendare aus Rheinland-Pfalz sollten sich nun also unbedingt auf diesen neuen Klausurtyp vorbereiten!