Wohnung, Auto, Lebensmittel. Das alles kostet Geld. Zu viel Geld für die momentan ausbezahlte monatliche Unterhaltsbeihilfe von 1.252,51€ brutto in Baden-Württemberg. Das findet zumindest ein Rechtsreferendar, der einen Eilantrag gegen das Land Baden-Württemberg auf Gewährung höherer Unterhaltsbeihilfe gestellt hat. Seine Vorstellung war ein Nettobetrag von 1500 bis 1800€. Dieser wurde jedoch vom Verwaltungsgericht Stuttgart Anfang Februar 2019 abgelehnt.
Begründungen hatte der junge Mann viele. Er habe in der sehr teuren Hochrheinregion schon die günstigste verfügbare 3-Zimmer-Wohnung. Einen Untermieter könne er nicht aufnehmen, für eine Nebentätigkeit habe er keine Zeit bzw. es gebe innerhalb des erlaubten Stundenumfangs keine qualifizierten Nebentätigkeiten.
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wurde abgelehnt. Das Verwaltungsgericht Stuttgart äußert sich so zu dem Fall: Das Land habe nur die Pflicht, für ein Existenzminimum aufzukommen. Fraglich ist hierbei, ob eine einzelne Person wirklich in einer 3-Zimmer-Wohnung leben und ein Auto besitzen müsse. Zudem sei wegen den eingeschränkten Dienstpflichten während des Referendariats Zeit für Nebentätigkeiten vorhanden. Auch sei der Satz eh schon recht hoch, denn im BAföG zum Beispiel bekomme man aktuell nur 735€. Außerdem ist nicht ersichtlich, warum der Referendar überhaupt einen Eilantrag stellten musste, denn er konnte nicht belegen, dass er in einer absoluten Notlage sei.
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In unserem Ländervergleich zur Unterhaltsbeihilfe könnt Ihr sehen, dass Baden-Württemberg im sehr guten Mittelfeld liegt. Anderen Referendaren geht es also deutlich schlechter.
Naja, man kann es ja mal versuchen 🙂