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  • RefNews - Der Blog von und für Rechtsreferendare


REFERENDARIATNEWS

REFNEWS
  Ausgabe 18/2026
Mittwoch, der 29.04.2026
     

Stellungnahme des DAV zur Zusatzvergütung von Rechtsreferendaren

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März 2015 – das Bundessozialgericht entschied, dass das Einkommen aus einer Nebentätigkeit, wenn es sich nicht um eine abgrenzbare oder selbstständige Tätigkeit in der Kanzlei handelt, als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt des Vorbereitungsdienstes zu behandeln ist. So ist die Beschäftigungsbehörde eines Referendars für nicht gezahlte Sozialversicherungsbeiträge verantwortlich, wenn die etwaige Ausbildungsstelle diese nicht korrekt abgeführt hat.  »»» 

Erhöhung der Unterhaltsbeihilfe in Thüringen

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Bis 2016 war Thüringen noch das einzige Bundesland, welches seine Rechtsreferendare noch als Beamte auf Widerruf eingestellt hat. Da am 16. März 2016 der Thüringer Landtag aber das Gesetz zur Änderung der Rechtsverhältnisse im juristischen Vorbereitungsdienst verabschiedet hat, werden Referendare nun in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis angestellt. Seit dem betrug die Unterhaltsbeihilfe 1.100,00€  »»» 

Erhöhung der Unterhaltsbeihilfe in Rheinland-Pfalz

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Rheinland-Pfalz hat – wie einige andere Länder auch – ab dem 01.01.2018 die Unterhaltsbeihilfe für Rechtsreferendare erhöht. Sie beträgt nun 1.203,23€. Das sind 70,00€ mehr! Somit befindet sich Rheinland-Pfalz im Ländervergleich im oberen Mittelfeld.   »»» 

Referendare (m/w/d) für alle Rechtsbereiche in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg und München

von FPS
Bei FPS zu arbeiten heißt: Faszination für alle Facetten des Wirtschaftsrechts erleben. Denn wir stehen mit Begeisterung für das, was wir tun und setzen dabei den Fokus stets auf die Interessen unserer Mandantschaft. Wir bieten vielfältige Entwicklungsmöglichkeiten und stellen uns gemeinsam mit unseren Teams den Herausforderungen der Zukunft. Werden Sie ein Teil von FPS und agieren Sie zusammen mit unseren 330 Mitarbeitenden an der Spitze der unabhängigen Wirtschaftskanzleien Deutschlands.

Restplätze bei den LG Essen und Dortmund zu vergeben

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Das OLG Hamm hat noch kurzfristig zu besetzende Ausbildungsplätze bei den Landgerichten Essen und Dortmund zu vergeben (Stand Februar 2018)! Einstellungstermin ist der 01.04.2018. Da es sich um Stellen handelt, die im regulären Zuteilungsverfahren nicht besetzt worden sind, werden sie außerhalb der Rangfolge vergeben. Es wird die Reihenfolge der Eingänge beachtet.  »»»