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REFERENDARIATNEWS

REFNEWS
  Ausgabe 18/2026
Freitag, der 01.05.2026
     

Berlin März 2010: ÖR 1

Urteilsklausur

Leistungsklage auf Geldzahlung

ÖR-Vertrag über Baukostenzuschuss (4 Seiten lang! 117 Abs. 3 S. 2 VwGO war ausgeschlossen!)

wirksam? oder Regelung mittels VA nötig?

Pflichtverletzung durch beklagten Bürger durch Nichtbeantragung einer steuerlichen Zulage?

Zinsanspruch?

Verdammt, ich kann einfach kein Ö-Recht…

Examenstermin März 2010: Die 4 Zivilrechtsklausuren (NRW)

Sowohl im Forum bei Juraexamen.com als auch bei den Kommentaren im RefBlog zu den Berliner Examensklausuren finden sich die Hinweise auf die Zivilrechtsklausuren, die diesen Monat liefen. Hier eine Übersicht:

Z1-Klausur:

In NRW lief dieselbe Klausur wie in Berlin. Zum Berliner Sachverhalt siehe hier

Z2-Klausur:

SV kurz: Arno Brandner (alles Namen aus der Sendung Verbotene Liebe übrigens) stirbt während einer Kur. In der Kur hat ihn u.a. seine Tochter besucht, mit der er sich dort gestritten hat. Tochter zerstört auch versehentlich dabei eine Geige, die der Stiefmutter gehört. Ein paar Tage später schreibt Arno einen Brief ans eine Frau, dass die böse Tochter nun aus seinem Vermögen nichts mehr bekommen soll. Frage war dann Wirksamkeit des Testaments. Einige Kleinprobleme bzgl. des Testaments (z.B. Nebenschrift und lediglich mit Kosename unterzeichnet etc., aber alles mit dem Palandt zu lösen). Dann Frage, ob auch eine Pflichtteilsentziehung vorliegt, was aber mangels Pflichtteilsentziehungsgrund zu verneinen war. Die böse Stiefmutter rechnet dann noch mit der SE-Forderung wegen der Geige auf.
Die Tochter ist Mandantin und hat bereits Klage eingelegt. Antrag auf Feststellung der Erbenstellung und hilfsweise Einklagung des Pflichtteilsanspruchs.

Zum Sachverhalt gab es noch eine lose Anlage bzgl. der neuen Fassung von zwei neuen Normen zum Pflichtteilsrecht.

Man musste die erbrechtliche Systematik draufhaben, aber letztlich war dann bei den entsprechenden Normen alles kommentiert. Ziemlich viele kleine Miniprobleme aus dem Erbrecht und auch bzgl. der Verjährung bzw. dem Zusammenspiel Verjährung/Aufrechnung. ME war die Klage auch hinsichtlich des Feststellungsantrags unzulässig, wie sich aus einer T/P-Fundstelle ergab.

Z3-Klausur:

In NRW lief dieselbe Klausur wie in Berlin. Zum Berliner Sachverhalt siehe hier

Z4-Klausur:

Eigentlich eine Knaller-Klausur. Anwaltsklausur aus Sicht des Beklagten der bereits verklagt wurde. Ein Zulässigkeitsproblem (örtliche Zuständigkeit §§ 39, 281 und 504 ZPO); ansonsten nur materielles Recht (= Schuldrecht – Gewährleistung, Mangel, Verbraucherbegriff, vortäuschen einer gewerblichen Nutzung des Kaufgegenstandes durch Käufer, Erfüllungsort für die Nacherfüllung, Unmöglichkeit der Nacherfüllung beim Stückkauf etc). Zudem noch ein Gegenanspruch des beklagten Mandanten (hier aus § 433II BGB auf Kaufpreiszahlung). In der Zweckmäßigkeit sollte wohl u.a. eine Widerklage erörtert werde. Schriftsätze waren auch diesmal NICHT zu fertigen !! Zeitlich gut machbar und echt nicht schwer.

Staufenbiel JobTrends-Studie: Einstiegsgehälter leicht gestiegen

von

Mit welchen Gehältern und Zusatzleistungen Absolventen rechnen können, zeigt die Staufenbiel JobTrends-Studie 2009 – in einer aktuellen Pressemitteilung informiert die Staufenbiel Media GmbH darüber, dass ein leichter Anstieg bei den Einstiegsgehältern zu verzeichnen ist.

Dies betrifft fast alle Branchen, trotz Wirtschaftskrise. Aus der Studie geht ebenfalls hervor, dass innovative Vergütungsmodelle gefragt sind. Drei Viertel der Unternehmen ergänzen den Lohn mit erfolgsabhängigen Prämien. Sechs von zehn Arbeitgeber bieten Absolventen Vorteile durch eine betriebliche Altersvorsorge. Fast die Hälfte ergänzt die Vergütung mit einer Direktversicherung.

Die vollständige Pressemitteilung mit Link zur Studie findet Ihr hier.

Rechtsreferendariat in der Anwalts- oder Wahlstation

von Deutsche Messe AG
Die Deutsche Messe AG zählt zu den größten deutschen Messegesellschaften und ist ein weltweit führender Veranstalter von Investitionsgütermessen im In- und Ausland. Auf dem Messegelände in Hannover finden internationale Leitmessen wie die HANNOVER MESSE, DOMOTEX, INTERSCHUTZ, LIGNA, EMO oder AGRITECHNICA statt. Mit rund 1.000 Beschäftigten und 66 Repräsentanzen, Tochtergesellschaften und Niederlassungen ist die Deutsche Messe AG in mehr als 100 Ländern präsent.

Examen Berlin: Zivilrecht 3

ACHTUNG: wieder Gedächtnisprotokoll, daher Fehler im SV möglich              

 Urteilsklausur – ZVS

 Zahlungsklage auf 20.000 Euro

VU gegen Kläger (Beklagter des früheren Rechtsstreits)

zulässiger Einspruch gegen VU und mündl. Verhandlung

Prozessvergleich über 15.000 Euro

– vor Abschluss des Vergleichs Zahlung des Klägers von 500 Euro

(Grund für die Zahlung ist streitig)

 – danach Abrede, dass nicht in den PKW des Klägers vollstreckt wird

(vom Beklagten = früheren Kläger bestritten)

 – dann aber ZVS aus VU in PKW des Klägers erfolgt!

Klage wg.

1. Unzulässigkeit der ZVS aus VU

2. HG der vollstr. Ausfertigung

3. Unzulässigkeit der ZVS aus Prozessvergleich, soweit mehr als 14.500 Euro

4. Unzulässigkeit der ZVS in PKW des Klägers

Beweisaufnahme zu Punkt 4:

Ehefrau des Klägers und RA bestätigen Abrede

Ehefrau des Beklagten und dessen RA schweigen

(Kosten und vorl. Vollstreckbarkeit waren erlassen)

Erhöhung der Unterhaltsbeihilfe

Wir haben unsere Infoseiten zum Rechtsreferendariat aktualisiert und auf den neuesten Stand gebracht. In dieser Aktualisierungsrunde hat sich allerdings relativ wenig getan. Insbesondere die Wartezeiten auf einen Referendarplatz sowie die Gehälter sind in den meisten Ländern unverändert geblieben.

Freuen können sich aber zumindest die (zukünftigen) Rechtsreferendare in Bayern, Rheinland-Pfalz und Thüringen. In diesen Bundesländern stieg die Unterhaltsbeihilfe – wenigstens etwas – zum 01.03.2010.

Bayern

In Bayern erhalten Referendare zukünftig 1046,52 Euro (vormals: 1034,11 Euro). Man darf aber gar nicht darüber nachdenken, was von der sagenhaften Erhöhung von 12,40 Euro nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben tatsächlich übrig bleibt 😉

Zudem wurde der Familienzuschlag auf 113,04 Euro (vormals: 111,70 Euro) und die vermögenswirksamen Leistungen auf 6,65 Euro angehoben.

Rheinland-Pfalz

Die Referendare in Rheinland-Pfalz können sich über eine Gehaltssteigerung von 12,17 Euro brutto freuen. Die Unterhaltsbeihilfe stieg auf 1026,27 Euro. Vermögenswirksame Leistungen werden in Rheinland-Pfalz anders als in Bayern nicht gezahlt.

Thüringen

Schließlich stieg auch das Gehalt in Thüringen, in dem die Referendare noch als Beamte auf Widerruf eingestellt werden. Hier erhalten die Referendare seit dem 01.03. nun 1197,37 Euro. Thüringen bleibt damit überraschenderweise Spitzenreiter, was die Entlohnung der Juristen im Vorbereitungsdienst angeht!

Übersicht über die Höhe der Unterhaltsbeihilfen

Über die Höhe der Unterhaltsbeihilfen der anderen Länder kannst Du Dich ausführlich auf den oben verlinkten Seiten informieren. Einen kurzen Überblick gibt Dir die Grafik zu den Gehältern der Referendare in Deutschland.

Examen Berlin: Zivilrecht 2

ACHTUNG: wieder Gedächtnisprotokoll, daher Fehler im SV und in der rechtlichen Bewertung möglich (und wahrscheinlich *lol*)

Beklagtenklausur

Aufgabe: vollständiges Gutachten (ohne Sachbericht) und Formulierung der zu stellenden Anträge (kein kompletter Schriftsatz oder Mandantenschreiben)

Klage auf Zahlung von vertraglich vereinbartem Schulgeld und RA-Kosten für außergerichtliche Vertretung durch e.V. gegen Ehepaar nach Mahnverfahren

Zulässigkeit:

richtiger Kläger? e.V. = Vertragspartner? Rechtsfähigkeit?

richtige Beklagte? Vertrag und Stundungsvereinbarung nur von Ehefrau unterzeichnet

zuständiges Gericht? Umzug der Beklagten nach Mahnverfahren, aber vor Abgabe an Prozessgericht

Begründetheit:

Anspruchsgrundlage für Schulgeld? Anspruch wegen RüT, 313, 119 erloschen? Gegenanspruch aus 280?

RA-Kosten bei späterer gerichtlicher Vertretung? Anrechnung? Höhe der Geschäftsgebühr?

Zinsproblematik bezüglich Beginn des Zinsanspruchs

Beweisprognose war zu erstellen

PS. Superviel Denk- und Schreibarbeit durch tausend kleine Miniprobleme, eher undankbar. Ärgere mich selbst, dass ich einige Dinge gesehen, aber nicht hingeschrieben habe aus Zeitnot. Das sind dann wohl verschenkte Punkte… Schade!

Examen Berlin: Zivilrecht 1

ACHTUNG: Gedächtnisprotokoll, daher Fehler im SV und in der rechtlichen Bewertung möglich (und wahrscheinlich *lol*)

Urteilsklausur (Kosten und vorl. Vollstr. erlassen)

unerlaubte Handlung: Sturz des Klägers auf nicht geräumtem Gehweg vor Geschäft der Beklagten

Klageforderung

1. SE für materielle Schäden (Uhr, Kleidung, Behandlungskosten, Taxi)

2. SG nach 287 ZPO (mind. 7.000 Euro)

außerdem Feststellungsantrag über die Haftung dem Grunde nach für Folgeschäden

Beklagte ist KG mit 2 Komplementären und 1 Kommanditist

in Klage alle im Rubrum genannt, dies war zu berichtigen bezüglich der Komplementäre (161, 128 HGB)

Klage ist zulässig

kleines Problem bei örtl. Zuständigkeit, aber Hinweis des LG erfolgt, daraufhin rügelos weiterverhandelt. außerdem 32 ZPO schlüssig dargelegt durch Kläger

Klage ist nur teilweise begründet

1. gegen Kommanditisten nicht, da Einlage bereits geleistet und keine eigene Handlung

(kleines Problem wegen Eintragung ins HR nach Unfall, aber Kenntnis des Klägers zum Zeitpunkt der mV, 176 HGB)

2. Feststellungsantrag ist begründet und nicht subsidiär (wie von Beklagter gerügt)

3. AS gegen die beklagte KG aus 823 / 831 BGB

hier noch Problem der Übertragung der Räumpflicht auf einen unzuverlässigen Gehilfen, diesbezüglich Beweisaufnahme mit mehreren Zeugen

siehe auch:

http://www.backhus-kg.de/gerichtsurteile-zur-kehrpflicht.html

Aufregende Sitzungsvertretung!

von

Als ob der erste offizielle Auftritt vor Gericht als Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft nicht aufregend genug wäre:

„Hilfe!!! Sitzungsvertretung gegen Neonazi-Anwalt“

So der Titel eines Beitrags im Forum von Juraexamen.com. Da hatte ich doch lieber Delikte mit Trunkenheit am Steuer und Ladendiebstähle! Scheint aber bei der Kollegin alles gut gelaufen zu sein, zumindest hat sie nichts Negatives berichtet.

Palandt: Fehlbindungen im Umlauf

von

Seit einigen Tagen ist auf verschiedenen Seiten zu lesen, dass Fehlbindungen des Palandt im Umlauf sind, zum Beispiel auf den Seiten des KG Berlin. Betroffen sollen die Seiten 1342 ff. sein. Bevor man mit dem Palandt ins Examen geht, sollten auf jeden Fall diese Seiten kontrolliert werden.

Bei Durchsicht der von Juristenkoffer.de verwendeten Bücher konnten wir keine Fehlbindungen feststellen.