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  Ausgabe 17/2024
Freitag, der 26.04.2024
     

 / Vor dem Referendariat

Wohin zum Rechtsreferendariat – Teil 2

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Spätestens nach dem Feiern des bestandenen ersten Staatsexamens muss man sich darüber Gedanken machen, wo man das Referendariat machen möchte. In diesem Beitrag möchten wir auf die wesentlichen Kriterien eingehen, die bei dieser Entscheidung eine Rolle spielen können. Nach Hinweisen zu Bundeslandwechsel und Wartezeiten im Teil 1 des Artikels geht es nun um Aspekte wie Gehalt im Referendariat sowie Inhalt und Anforderungen im 2. Staatsexamen.

Unterhaltsbeihilfe: Wenig oder ganz wenig

Einen Vorteil hat der Start in das Referendariat: Man liegt den Eltern nicht mehr auf der Tasche, sondern erhält vom Staat eine sogenannte Unterhaltsbeihilfe. Diese stellt keine Vergütung für die geleisteten Dienste des Rechtsreferendars dar, sondern hat lediglich den Sinn – wie es der Name bereits sagt – den Unterhalt, also das Überleben des Referendars zu sichern.

Ob die Höhe der Unterhaltsbeihilfen in Deutschland diesem Anliegen gerecht wird, darüber lässt sich sicherlich streiten. Die Beihilfen unterscheiden sich zum Teil deutlich:

Während man in Thüringen mit knapp 1200 Euro brutto und eher überschaubaren Lebenshaltungskosten wohl über die Runden kommt, wird dies im teuren Hamburg mit einer Unterhaltsbeihilfe in Höhe von 900 € brutto schwierig! Dann hat man die Wahl, entweder den Eltern doch noch für gut 2 Jahre auf der Tasche zu liegen oder aber das Referendargehalt durch eine Nebentätigkeit in einer Kanzlei aufzubessern. Im letzteren Fall sind allerdings auch noch die Vorschriften zu berücksichtigen, die die Anrechnung einer zusätzlichen Vergütung auf die Unterhaltsbeihilfe regeln.

In den meisten Ländern beträgt die Beihilfe derzeit zwischen 980 € und 1080 € brutto. Am wenigsten verdienen momentan die Referendare in Hamburg, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern. Das Netto-Gehalt ist im übrigen abhängig von Steuerklasse und Höhe des Krankenversicherungsbeitrags des jeweiligen Referendars; Beiträge zur Rentenversicherung gehen von der Beihilfe zum Glück nicht ab. Zusätzlich werden in vielen Ländern bei Vorliegen der Voraussetzungen Familienzuschläge gewährt. Urlaubs- und Weihnachtsgeld werden dagegen an Referendare nicht gezahlt.

Die Zahlen zeigen, dass man sich vor einen Bewerbung in einem bestimmten Bundesland durchrechnen muss, ob man mit der Beihilfe bzw. ggf. mit Zuschüssen der Eltern über die Runden kommt. Ist dies nicht der Fall, wird man möglicherweise auf eine Nebentätigkeit angewiesen sein, was natürlich weniger Zeit für die Aufgaben im Referendariat sowie Examensvorbereitung lässt bzw. eine höhere Belastung bedeutet.

Unterschiedliche Examensanforderungen

Das Referendariat selbst läuft in den Ländern weitestgehend ähnlich ab und sollte für die Wahl des Ausbildungsortes keine Rolle spielen. Es gibt in der Regel 5 Stationen (Zivilrechts-, Strafrechts-, Verwaltungs-, Anwalts- und Wahlstation), wobei in allen Ländern die Ausbildung beim Rechtsanwalt die längste Station ist. Die Anforderungen im Examen sind dagegen in den Ländern unterschiedlich, sodass sich ein Blick darauf vor der Entscheidung, wo man sich bewirbt, lohnt.

Offensichtlich werden die Unterschiede bereits bei der Anzahl der zu schreibenden Klausuren: In den meisten Ländern sind es 8 Arbeiten im schriftlichen Examen. Davon abweichend schreibt man in Berlin, Brandenburg und dem Saarland lediglich 7 Klausuren, in Sachsen dagegen 9 Klausuren, und in Bayern sind es gleich 11 Klausuren! Zudem besteht in manchen Ländern die Möglichkeit, das Rechtsgebiet einer Klausur zu wählen, während in anderen Ländern (wie zum Beispiel NRW) die Rechtsgebiete aller acht Klausuren vorgegeben sind. In Ländern mit Wahlmöglichkeit kann man also das schriftliche Examen eher auf seine Stärken ausrichten, was durchaus Vorteile haben kann.

Hinsichtlich der Rechtsgebiete, die im Examen geprüft werden, sind die Anforderungen in den Ländern weitestgehend gleich. Allerdings stellt auch in dieser Hinsicht Bayern eine Ausnahme dar: Dort sind das Steuerrecht sowie – warum auch immer – das bayerische Wasserrecht Pflichtgebiete im 2. Examen, während die Referendare der anderen Länder davon verschont bleiben.

Erfolgsaussichten als entscheidendes Kriterium

Schließlich muss man sich vor dem Absenden der Bewerbungsunterlagen noch Gedanken über die Erfolgsaussichten im 2. Staatsexamen machen. Bekanntermaßen ist die Note des Assessorexamens für die späteren Bewerbungen und den Jobeinstieg sehr wichtig, für die Einstellung in den Staatsdienst in vielen Ländern sogar allein entscheidend.

Die Durchfallquoten sowie die Anzahl der in den Ländern vergebenenen Prädikatsexamina unterscheiden sich allerdings erheblich. So ist beispielsweise nach den Statistiken aus dem Jahr 2011 die Gefahr, das Examen nicht zu bestehen, in NRW (knapp 23 %) fast dreimal so hoch wie in Baden-Württemberg (knapp 8 %).

[Quelle: Infoseiten zum Rechtsreferendariat – juristenkoffer.de]

Tendenziell lässt sich in den letzten Jahren feststellen, dass die Durchfallquoten in den ostdeutschen Ländern überdurchschnittlich hoch sind. Auch ist es in diesen Ländern statistisch schwieriger, ein Prädikatsexamen zu erreichen. Bayern und Baden-Württemberg haben dagegen – anders als es ihr Ruf vermuten lässt – in den letzten Jahren sogar eher weniger Durchfaller und mehr Prädikatsexamen als der Bundesdurchschnitt.

Nach dem 2. Examen bewirbt man sich im Zweifel bundesweit und „konkurriert“ demnach mit den Absolventen aller Länder. Aufgrund der Wichtigkeit der Examensnote sollte man durchaus die Statistiken zu Durchfallquote und Anzahl an Prädikatsexamina berücksichtigen.

Persönliche Kriterien

Damit sind wir in unserem Beitrag auf die wesentlichen Unterschiede der Länder und damit auf die Kriterien, die auf die Wahl des „richtigen“ Ausbildungsortes Einfluss haben können, eingegangen. Oftmals geben aber – zu recht – andere persönliche Aspekte, wie zum Beispiel der Wohnort von Familie bzw Freund oder Freundin, den Ausschlag dafür, wo man sich um einen Referendarplatz bewirbt. Dies ist unserer Ansicht nach auch richtig so. Denn für eine gelungene Referendarzeit und ein dann erfolgreiches zweites Examen ist unabhängig von Zahlen, Fakten und Statistiken mit Sicherheit entscheidend, dass man sich am Ort der Ausbildung einfach wohlfühlt!

[Info: Bei dem Artikel handelt es sich um eine aktualisierte Fassung eines Gastbeitrages, den wir auf unserer Partnerseite www.juraexamen.info veröffentlicht hatten]

Der Artikel wurde am 14. Februar 2013 von veröffentlicht. Michael ist ein ehemaliger Referendar aus NRW.