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  Ausgabe 17/2024
Dienstag, der 23.04.2024
     

 / NRW / Staatsexamen

Referendariat in OWL (41) – S1

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Heute stand die S1-Klausur auf dem Programm (13 eng bedruckte Seiten).  Und ich muss sagen, sie war vom Umfang her machbar. Es musste natürlich eine Anklageschrift und eine Abschlussverfügung gefertigt werden. 4 Tatkomplexe:

(1) Abend des 24.09.2011: Der beschuldigte H, der sich im Krankenhaus aufhält, fühlt sich einsam und will eine Prostituierte anrufen.

Sein Handy verfügt nicht über Guthaben, ein Bekannter im Krankenhaus verweigert das Telefonat mit seinem Handy (Prepaid, 10 Euro Guthaben). Als der Bekannte rauchen geht, nimmt sich der H dessen Handy (ohne PIN-Sperre) und vertelefoniert das Geld vollständig.

(2) Die Frau an der anderen Leitung, die Prostituierte B, macht ihm klar, dass heute Abend nur was geht, wenn H Geld hat. Deshalb beschließt H sich Geld zu beschaffen. Er nimmt sein Handy und seine schwarze Sporttasche und stiefelt in eine Westfalen Tankstelle in Münster (23:40 Uhr). Dort droht er dem Kassierer mit der in seiner Tasche befindlichen angeblichen Bombe. Dieser nimmt ihn nicht ernst („Dann musst du uns jetzt in die Luft sprengen“). Daraufhin zieht der H ohne Beute von dannen.

(3) In einer Aral-Tankstelle in Münster, ca. eine halbe Stunde später (0:10 Uhr), trifft er auf eine weibliche Bedienstete und hat mehr Glück. Die Frau Herzog (H) wird panisch und gibt ihm 1.550 Euro und eine Stange Marlboro. (4) Diese haut er bis 4 Uhr nachts in der Luna-Bar in Münster mit Alkohol und Frauen (der B) auf den Kopf. Einen Tag später wird er in Münster vorläufig festgenommen und es ergeht Haftbefehl.

Prozessual gab es das Problem, dass der H auf der Wache einen Bekannten traf und ihm die Geschichte vollständig gestanden hatte. Das Problem war nur, dass der Bekannte Polizist in Zivilkleidung war und den H zum Ermittlungsrichter überführen sollte. Der H hat sich während des Gesprächs vollständig eingelassen, weil er den anderen gerade nicht für einen Polizisten hielt. Der Polizist hat ihn schön reden lassen. Am Ende gibt er sich zu erkennen und belehrt ihn. Darauf verweigert H – mittlerweile anwaltlich vertreten – seine Aussage. Verwertungsverbot?

Ansonsten ist der H durch allerhand Indizien belastet worden: Die H hat ihn bei dem 2. Überfall wiedererkannt, beim 1. Fall erinnert sich der Kassierer an ihn zu 80%. Bei der Festnahme hat er noch die schwarze Tasche, außerdem gibt es Videoüberwachung in den Tanken (Aufnahmen auf USB-Stick). Außerdem trug er bei den Taten eine blaue Jogginghose mit einem markanten Streifen (ok, das gehört sowieso bestraft!). Daran konnten sich auch die Leute im Krankenhaus noch erinnern. Der Prostituierten B hat der H auch gesteckt, dass er eben mit einem Prepaidhandy telefoniert habe. Außerdem hat der H noch eine 8 monatige Bewährung offen. Autsch! Ab zur Großen Strafkammer…

Der Artikel wurde am 10. November 2011 von veröffentlicht. Kai hat sein Referendariat in NRW gemacht.