Nach dem Referendariat geht das Bewerben los. Ist man erstmal zu den ersten Vorstellungsgesprächen eingeladen worden, muss man sich Gedanken machen, welches Gehalt man wohl verlangen kann.
Einerseits möchte man sich nicht unter Wert verkaufen, auf der anderen Seite will man einen potentiellen Arbeitgeber auch nicht mit überzogenen Gehaltsvorstellungen verschrecken.
Eine pauschale Antwort darauf, was man verlangen kann, kann man natürlich nicht treffen. Entscheidend sind dafür auf der Bewerberseite die Qualifikationen, insbesondere die Noten der Examen. Auf der Arbeitgeberseite ist zu berücksichtigen, wie groß eine Kanzlei ist oder welcher Branche ein Unternehmen angehört.
Dennoch ist natürlich mal eine Übersicht interessant, was die durchschnittlichen Einkommen von Juristen beim Jobeinstieg angeht. Auf der Internetseite von „Staufenbiel“ haben wir eine solche Übersicht gefunden. Danach sieht es folgendermaßen aus:
Position | Mittelwert | ||
Rechtsanwalt | 46.214 € | ||
Syndikus, Justitiar | 48.216 € | ||
Personalreferent | 41.247 € | ||
Führungsnachwuchs/Assistenz der Geschäftsführung | 37.140 € | ||
Unternehmensberatung | 48.366 € |
Wie gesagt, Aussagen über den eigenen „Gehaltspoker“ treffen diese Zahlen zwar nicht. Jedoch können diese Durchschnittswerte immerhin einen Anhaltspunkt geben, was man als Rechtsanwalt, Unternehmensjurist oder Quereinsteiger verlangen kann. Auf jeden Fall empfehlenswert ist es, sich bei den Gehaltsverhandlungen auch auf solche Veröffentlichungen von Durchschnittsgehältern – auch zum Beispiel auf Veröffentlichungen der zuständigen Rechtsanwaltskammern – zu berufen und so die eigenen Forderungen zu begründen.