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  Ausgabe 13/2024
Freitag, der 29.03.2024
     

 / Was lief in den Klausuren

Examenstermin Februar: 2. Strafrechtsklausur (NRW)

von

Revisionsklausur aus Anwaltssicht:

Mandant wurde vom LG wegen schweren Raubes und gefährlicher KV in mittelbarer Täterschaft, Tateinheit, sowie Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in besonders schwerem Fall zu 3 Jahren und 9 Monaten verurteilt. Revision war laut Bearbeitervermerk ordnungsgemäß eingelegt.

Zum Sachverhalt: Mandant plant mit Kollegen (separat verfolgt), in ein Café mit Wohnhaus einzubrechen und in Wohnhauswohnzimmer, neben dem Schlafzimmer Geld aus Tresor zu entwenden.  Mandant fährt Kollegen dorthin und wartet im Auto. Kollege steigt ein, wird aber dabei von dem Eigentümer überrascht, der den Weg zum Tresor versperrt. Kollege ergreift schweren Silberkerzenleuchter, schlägt Eigentümer nieder (bewusstlos, Schädelfraktur) und bewegt sich dann zu Tresor. Er entwendet dort 10.000,- Euro, verlässt die Wohnung. Im Auto teilt er Beute mit dem Mandanten, erzählt ihm aber nichts Konkretes über dien Tatablauf. Mandant fährt Kollegen nach Hause.

Auf dem Rückweg wird Mandant von Polizei angehalten und nach Papieren gefragt. Will sie nicht zeigen. Polizeibeamter versucht durch Fenster Zündschlüssel abzuziehen. Mandant fährt rückwärts und schleift Polizisten 10 – 15 Meter mit bis dieser sich abstoßen kann. Polizist wird nicht verletzt.

StA hatte Verfolgung bei Landgerichtsanklage wirksam gem. 154a beschränkt hinsichtlich Verstoßes gegen 303, 123 StGB. Angeklagt war nur einfacher 113 und 249, 250 II Nr.1. Mandant war zuvor durch AG wegen OWI in Zusammenhang mit dem Polizeivorfall rechtskräftig verurteilt worden.

Der Artikel wurde am 10. Februar 2009 von veröffentlicht. Michael ist ein ehemaliger Referendar aus NRW.