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  Ausgabe 16/2024
Dienstag, der 16.04.2024
     

 / Was lief in den Klausuren

Examenstermin November: Die 2 Strafrechtsklausuren

von

Auch kurze Zusammenfassungen zu den Strafrechtsklausren finden sich im Forum von juraexamen.com. Neben einer Anklage lief auch diesen Monat eine Revision – diesmal aus anwaltlicher Sicht:

S1:

Eine Frau scannt ein Pfandrückgabezeichen am Computer ein, druckt dieses aus und klebt dieses dann auf niederländische Dosen (ohne Pfand). Im Supermarkt steckt sie zunächst ein paar Dosen in den Leergutautomaten, sieht dass es funktioniert und geht wieder zu ihrem Wagen und holt zwei Säcke mit manipulierten Dosen und steckt alle in den Automaten.
Insgesamt 75 Dosen und erlangt einen Pfandbon im Wert von 20 Euro.
Neben ihr am zweiten Pfandautomaten steht ein Polizist, nicht im Dienst, der merkt, dass die Dosen manipuliert sind.
Spontan, ohne dass der Polizist sich zu erkennen gegeben hat, gibt die Frau alles zu und sagt, sie hätte es aus Geldnot getan.

Einen Tag vorher war sie schon einmal im Laden und hat einen Turnbeutel aus dem Regal genommen und im umzäunten Aussenbereich unter 2 Säcken Blumenerde versteckt. Die Blumenerde war an einen Metallzaun mit schmalen Streben gestapelt, so dass man von aussen diesen Turnbeutel hätte durchziehen können.
Der Ladendetektiv beobachtet das Ganze und stellt sie im Kassenbereich zur Rede und nimmt im Büro die Personalien auf.
Es stellt sich heraus, dass der verheiratete Detektiv mit der Filialleiterin eine Affäre hat und die Täterin, die durch Zufall davon weiß, ihn mit diesem Wissen erpresst.
Im Falle des Auffliegens droht ihm nicht nur Stress zu Hause, sondern auch die Kündigung.
Die Täterin sagt, sie hätte den Beutel nur verstecken wollen, weil „Prinzessin Lillifee“ Artikel schädlich für Kinder seien.

Am Ende geht sie mit dem Turnbeutel, ohne ihn bezahlen zu müssen, aus dem Laden. Die Filialleiterin hatte ihr den Beutel im Büro nach der Erpressung in eine Tüte gepackt und übergeben (ohne Bon, da sie nichts bezahlen musste).

Der Detektiv erscheint nach dem Pfandvorfall vom 31.10. bei der Polizei und erzählt auch den Vorfall mit dem Turnbeutel und der Erpressung am 30.10. Er will jetzt als Zeuge aussagen, da er sich ohnehin scheiden lassen will und keine Angst hat, dass die Täterin ihn nochmal erpresst.

Die Täterin nimmt einen Anwalt und will keinerlei Angaben machen.
Zuhause findet sich ein entsprechender Turnbeutel bei einer Durchsuchung ohne dass sie eine Quittung vorlegen kann.

Aufgabe war ein Gutachten zu erstellen mit Beweiswürdigung, prozessuale Erwägungen, Anklageschrift und Verfügung.

S2:

War eine Revision. Ein Gehörloser erscheint beim Anwalt und will gegen ein Urteil des Landgerichtes Revision einlegen. Es waren in dem Fall klassische Probleme eingearbeitet, z.B. verlässt der Dolmetscher für Gebärdensprache vorzeitig den Saal, so dass er die Rechtsmittelbelehrung nicht verstehen konnte. Der Schwerpunkt lag aber nicht bei den Verfahrensrügen, sondern bei den Sachrügen (stand auch im Bearbeitervermerk).
Im Urteil wurden dann einige Fehler im Rechtsfolgenausspruch, Subsumtion etc. eingebaut. Am Ende sollte man Zweckmäßigkeitserwägungen treffen und einen Antrag formulieren.

Der Artikel wurde am 11. November 2009 von veröffentlicht. Michael ist ein ehemaliger Referendar aus NRW.