Die Thüringer Justiz hat hohe Ansprüche, aber sie spielt mit offenen Karten. Um als „besonders befähigt“ zu gelten, musst du bei deinen Staatsexamen ordentlich abgeliefert haben. Die magische Grenze liegt bei einer Gesamtsumme von mindestens 14 Punkten aus beiden Examen. Zusätzlich gilt die strikte Regel, dass beide Examen mindestens mit der Note „befriedigend“ abgeschlossen worden sein müssen. Wenn du also zweimal ein solides „Befriedigend“ eingetütet hast und in der Summe über 14 liegst, bist du im Rennen.
Aber keine Panik, falls ein Examen mal nicht ganz nach Plan gelaufen ist: Es gibt Ausnahmeregelungen. Von der „Befriedigend“-Pflicht kann abgewichen werden, wenn du beispielsweise schon Beamter auf Lebenszeit im höheren Dienst bist und dort mit überdurchschnittlichen Beurteilungen glänzt. Auch eine förderliche Berufsausbildung oder ein Studium im Bereich Verwaltung, Finanz oder Polizei kann dir Türen öffnen. Besonders spannend für Praktiker: Wer mindestens fünf Jahre in einem volljuristischen Beruf gearbeitet hat, kann ebenfalls trotz kleiner Noten-Delle berücksichtigt werden. Für die sogenannten „Landeskinder“ – also Leute, die in Thüringen aufgewachsen sind und dort ihre Ausbildung gemacht haben – verkürzt sich diese benötigte Berufserfahrung sogar auf zwei Jahre. Neben den Noten zählen aber auch die „Soft Skills“: Man erwartet von dir Engagement, Entschlussfreude, Belastbarkeit und ein ordentliches Quäntchen Verhandlungsgeschick. Und klar, schwerbehinderte Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt, wie es das Gesetz vorsieht.


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