Zunächst werden die Einstellungsvoraussetzungen allgemein umschrieben: Danach sucht das Thüringische Justizministerium „besonders befähigte und leistungsstarke Nachwuchsjuristinnen und Nachwuchsjuristen, die neben überdurchschnittlichen Staatsexamina über eine ausgeprägte soziale Kompetenz verfügen“. Darüber hinaus werden von den Bewerberinnen und Bewerbern ein hohes Maß an Engagement, Flexibilität, Entschlussfreude, Verhandlungsgeschick sowie Belastbarkeit erwartet.
Etwas konkreter geht es dann aber doch noch: Laut Informationen auf der Internetseite sollen Bewerberinnen und Bewerber aktuell in der Summe beider Examina mindestens 14 Punkte erreicht sowie beide Examen jeweils mindestens mit dem Prädikat „befriedigend“ abgeschlossen haben. Trotz der Formulierung („sollen“) haben wir die Information erhalten, dass derzeit Bewerber mit einem Examensergebnis von unter 6,5 Punkten im 2. Examen konsequent abgelehnt werden, die Note also nicht durch Berufserfahrung oder andere Qualifikationen ausgeglichen werden kann.